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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 272

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 272 (sequence 72)
Language
German
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272 Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Bd'rne's über M. Dinge. sich mit seinem zudringlichen Nebenbuhler hauen, stechen schießen. Da nun aber grade Messe war, und Merkurs Sohn Geschäfte halber nicht Zeit hatte zu sterben; so gab er einem Freunde den Austrag sich seiner Statt mit dem christlichen Rivalen zu schlagen. Dieser versprach es zu thun. Den andern Tag ganz frühe nahm er zwey ungeladene Pistolen, ging in das Haus des Glückritters auf die Stube des jungen Herrn und schloß die Thüre hinter sich zu. Das liebe Söhnchen ermüdet von der Arbeit des vorigen Tages lag noch im Bette. Der Jude trat vor ihm hin, präsentirte sich als den Bräutigam der eroberten Mamsell, und bot ihm eine Pistole an. Der arme Junge ganz bestürzt, erblaßt nahm bewußtlos die Pistole in die Hand. Sein Gegner spannte den Hahn, und sprach: nun schießen Sie. Der Herzenseroberer aber, als er merkte, daß es Ernst war, legte sich auf's Bitten. Der Jude zielte. Um Gotteswillen rief Jener, ich will thun was Sie wollen, lassen Sie mich nur beim Leben. Gut sprach dieser, unterschreiben sie dieses Zettelchen, dann brauchen Sie nicht zu sterben. Er las es ihm vor: „Ich bekenne durch meine Namens- „unterschrift, daß ich mich einer wohlverdienten Tracht Prügel nur durch „meine Geschmeidigkeit entzogen habe". Er unterschrieb es: L. v----h ... — Jener Glücksritter mit seinem würdigen Sohne sind von solcher ^) Natur, daß sie Krämpfe kriegen, sobald sie nur einen Juden zu sehen bekommen. 5. Die Juden durften sich sonst innerhalb der All6e, die um die Stadt herumgeht nicht sehen lassen. Ein französischer Jude gab vor einigen Jahren die Veranlassung, daß dieses Berkoth aufgehoben wurde"). ») Fr.: „der". *) Der erwähnte Borfall hat am 27. September 1806 stattgefunden. Seit mehreren Jahren hatte man zu Gunsten der französischen Juden eine Ausnahme von dem für Juden überhaupt bestehenden Verbote zulassen müssen; da es aber schwierig war, unter den fremden Juden die französischen von den deutschen zu unterscheiden („Is. äWeulte' est seulemevt äs äistinZuer xarmi les etranZerZ 1s8 uns äes autres", wie die Frankfurter Behörde schreibt!), so kam es öfters zu Mißgriffen und in Folge dessen zu Rekriminationen von jenseits des Rheins. Am genannten Datum waren es drei Juden aus Strasburg und Colmar, die durch Stadtsoldaten, wie es scheint überdies auf gröbliche Weise aus der Allee gewiesen worden und der damals in Frankfurt weilende Commandant Fouquer drängte den Bürgermeister um Genugthuung „e'est uns satiLtaetioii gue je ciemanäe xour!a nation trau^aiLS . . . Die Soldaten wurden mit Arrest bestrast und mußten den Beleidigten Abbitte leisten; eine amtliche Notiz in den Blättern gab der gewährten Genugthuung einen öffentlichen Charakter. Diese Notiz erschien am 29. September (s. Staats - Ristretto und Journal äs

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