Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 73)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 273 Diese Begebenheit hatte manchen frankfurter Bürger zum Atheisten gemacht. Denn in den ersten Tagen, da die Judenmädchen von dieser Erlaubnis schaarenweiseGebrauch machten, hörte man einen Bierbrauer, der auf einem Baumstamme sinnend saß schmerzlich ausrufen: es muß doch kein Gott im Himmel sehn! 6. Ein Doktor Gher einen langweiligen Behtrag zur Geschichte der Stadt Frankfurt geliefert hat*), konnte sich nicht enthalten, bei einer Gelegenheit wo er von der Accise spricht die die Juden von ihren Weinen geben müssen, eine besondere Note anzubringen, worin er auf Ehre versichert, daß diese jüdischen Weine allgesammt sehr sauer wären. Es ist genug. Wir können unfern Lesern versichern, daß ernstliche Maaßregeln getroffen sind, um diesen Unfug zu steuern. Sie mögen sich davon überzeigen aus dem Z 145 wo den Judenmägden strenge verbothen wird auf den Fischmarkten in schmutzigen Schürzen sich sehen zu lassen^). Wir haben oben einige Mal auf das Ende dieser Schrift hingewiesen, wo wir die wahrhaftige Tendenz der Stättigkeitsordnung anzugeben versprachen. Nun aber da wir am Schlüsse gelangt sind, fühlen wir die Unmöglichkeit unser Versprechen zu erfüllen. Es haben sich nähmlich bey Behandlung dieses Gegenstandes Betrachtungen in uns entwickelt, die wir in ihrer Ausbreitung dem Publikum nicht mittheilen dürfen und vereinzelt nicht geben können, ohne uns der Gefahr misverstanden zu werden, Preiß zu stellen 2). i) „schaarenweise" nachträglich zugefügt. 2) Dieser Absatz von „Wir haben" bis „stellen" ist nachträglich am Rande eingefügt. ^ranetort); bereits am folgenden Tage wurde jedoch durch Bekanntmachung der Stadtkanzlei vom 29. September das fragliche Verbot überhaupt, also auch für die deutschen Juden, ausgehoben. (Akten des Frftr. Stadtarchivs: VZIb. v. 33 Nr. 97 und 120.) *) Dr. I. E. Gaudelius veröffentlichte 1806 zwei Bände betitelt: „Beitrag zur Geschichte der älteren und neueren Verfassung der Reichsstadt Frankfurt". Gegen dieses Werk dem man zahlreiche Plagiate an älteren Schriften nachwies, erschien im gleichen Jahr: Nöthige Anzeige und Rüge des litterarischen Unfugs, welchen der Dr. Gaudelius der Jüngere durch Herausgabe seiner so betitelten Beyträge zur Geschichte?c. Frankfurts getrieben hat. **) S. Note aus Seite 268. 18*