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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 265

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 265 (sequence 65)
Language
German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 265 daß solche Menschen die jüdischen Kaufleute Ms als Nebenbuhler verfolgen mußten. Es war nicht die Extensität ihres Vermögens, um die man sie beneidete — denn die jüdischen Kausleute sind hier die reichsten nicht — aber die Schnelligkeit und Sicherheit ihres Gewinnstes konnte man ohne Aerger nicht betrachten. Daher waren ihre Handelsfreiheiten in Frankfurth immer sehr beschränkt. Hundert Gegenstände des Kaufmanns waren ihrer Spekulation entzogen; sie durften keine Fabriken, keine offne Gewölbe haben; sie durften keine Schilder vor ihren Laden ^) aushängen. Als man im 2ten Jahre des 19ten Jahrhunderts zu hoffen wagte, daß. die Barbereh des 17ten vermodert sehn würde, da hielten die Juden um gewisse Handelsfreiheiten an-). Sie beschränkten sich aber blos auf das Gesuch, daß man ihnen erlauben möchte, während der Messe offne Gewölbe zu haben. Gegen diese billige Forderung reichte eine Gesellschaft von christlichen Kaufleuten eine Vorstellung ein, weil sie eitel genug waren zu wähnen, es bedürfe noch einer Thatsache um die Obscurität ihres Geistes zu beurkundigen. Diese Gesellschaft stand unter der unsichtbaren Leitung eines Buchhändlers R. und ward angeführt von den Waarenhändlern H. und S. Diese Borstellung trug ganz das Gepräge von dem Geiste ihrer Verfasser. Sie sagten: wenn man den Juden unbeschränkte Handelsfreiheit gäbe, müßte der christliche Kaufmann verderben. So ganz Unrecht mochten sie wohl nicht gehabt haben. Denn es hätte wohl kommen können, daß sie hierdurch wären gezwungen worden, ihre Freuden und Genüsse sparsamer einzurichten. Ihre Equipagen hätten nicht mehr so brillant sehn können, ihre Suppees nicht so schmackhaft, und die Familienbälle wären seltner geworden. Ja sie hätten die Feste die sie ihren Patronen geben, auf den Dank der selbst genossenen Wohlthaten einschränken müssen; sie aber ferner nicht aus die Erkenntlichkeit für solche Wohlthaten ausdehnen dürfen^), die ^) Fr: „Gewölben". — 2) Fr: können. Dies geschah gleichfalls in der oben (S. 258) erwähnten Supplik vom 20. Dezember 1802. Wir bitten auch, heißt es in derselben „uns in der Rücksicht, daß zur Meßzeit jeder Fremde offenen und unbeschränkten Handel haben, und fertig und ungebunden verkaufen darf, uns, die wir einheimisch sind und zu den öffentlichen Lasten beitragen wenigstens auch zu dieser Zeit gleiche Befugniß großgünstigst zu geben". Als daraus hin der Rath sich geneigt zeigte den Juden das Recht zu verleihen zur Meßzeit offene Läden zu halten, legten die sog. bürgerlichen Collegien gegen die Absichten des Rathes heftigste Verwahrung ein. Die von Börne angezogene, aus kaufmännischen Kreisen hervorgegangene Vorstellung befindet sich gleichfalls in den Akten (VW. v 33 No. 106.)

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