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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 260

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 260 (sequence 60)
Language
German
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260 Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. „ewige Zugs-(Retracts-)Recht . . zu u. s.w." Welcher vorsichtige Familienvater wird nun unbesonnen genug seyn unter solchen onerosen Bedingungen ein jüdisches Haus zu kaufen, mit dem er nicht einmahl wie mit seinem Eigenthum schalten darf, und aus dem er jeden Tag, vom vorigen Eigenthümer wieder vertrieben werden kann? ^) Der Critiker Jakobsohn's, um Gelegenheit zu haben eine gewisse Redensart anzubringen, sucht etwas zu vertheidigen ^) worüber gar nicht geklagt worden ist. Den Juden nehmlich sollen nach Z 102 gewisse Gebäude zur Erweiterung ihrer Gasse in billigen Preisen überlassen werden. Ob nun zwar, beiläufig gesagt, diese Preise nicht sonderlich billig sehn sollen, so haben sich doch die Klagen darüber, vor den Stimmen der größern verlohren. Denn man würde zu der vorgeschriebenen Bestimmung jene Gebäude sreywillig auch nicht geschenkt angenommen haben. Indessen sagt der Critiker (S. 34) „erlaubte es die Lage und Verhältnisse seiner „(des Fürsten) Finanzen, so würde er sie geschenkt haben: daß aber ein „Fürst oft weniger jezt verschenken kann, als ein wohlhabender Privatmann, „sollte ein Mann doch wissen, der so viel mit Anleihen zu thun „hat!" Die betonte Stelle ist die gewisse Redensart, von der wir sprachen. Da sie aber den Meisten unsrer Leser wird unverständlich seyn, so wollen wir eine Erklärung von ihr beifügen. Als vor kurzem im Königreich Westphalen, die Bürgerrechte der Juden dekretirt wurden^-), da verfielen die Frankfurter Christen in eine gar-) klägliche Hhpchondrie. Denn sie wollten Lieber an die') Gesundheit ihrer Sinne zweiflen, als an die ^) Wirklichkeit dessen glauben, was sie sahen und i) Fr.: „vertheidigt etwas". — ^) „gar" nachträglich zugefügt. — ^) Fr.: „der". Folgendes vom 14. März 1808 datirte Rescript der General-Commission an den Senat befindet sich in den Acten v. 62 num. 4): „Lmm6Qt583imu.8 haben Sich gnädigst bewogen gefunden, zu Beförderung der Aufbauung des Judenquartiers, mit Dispensation gegen die § 106 und 107 der neuen Iudenstättigkeit, zu gestatten, daß auch christlichen hiesigen Bürgern und Einwohnern für die zu diesem Behuf darschießende Anlehen Jnsazrechte auf denen damit erbaut werdenden Häusern oder Gebäuden eonstituirt und eingeschrieben werden mögen, jedoch mit dem Anhang, daß es im übrigen bey dem, was die neue Iudenstättigkeit in Ansehung des Besizes, Eigenthums, und Pfand oder Insazrechts auf den jüdischen Häusern sonst vorschreibt, unabgeändert verbleibt, wie auch mit der Beschränkung, daß solche christlichen Darleihern aus den neuerbauten Häusern des Juden Quartiers e(M8tituirt werdende Jnsäze, nicht länger als 10 Jahre, nach vollendetem Bau, dauern dürfen, mithin nach deren Ablauf entweder an jüdische Gläubiger übertragen oder in dessen Entstehung gerichtlich ausgeklagt werden müssen . . . ." **) Am 37. Januar 1808. (Nicht 12. Jan. wie in einigen Darstellungen angegeben.

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