Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 52)
- Language
- German
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252 Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. Es gab gewisse Arbeiten bei welchen den Handwerksleuten die Prellerey gegen Juden gesetzlich verstattet war. Dieß hört künftig auf. Es wird den Juden erlaubt bei dergleichen Arbeitsleuten die Macht ihrer Beredsamkeit zu ihrem pecuniären Vortheil anzuwenden; auch wird das Versprechen geleistet der Wirkung ihrer Suade kein Hindernis in den Weg zu legen. (Z 67.)») Wir wenden uns nun zum 4ten Abschnitt, dessen Inhalt Wohnung, Gewerb und Handlung ausmachen. Die Achtung für angestammte Majestätsrechte der Menschheit, die von Natur einem jeden inwohnet, kan durch Kunst mehr oder minder geschwächt werden. Sie wird aber nie in dem Grade unterdrückt, daß nicht auch der ruchloseste für seine Uebelthat etwas suchen sollte, das der auszuübenden zum Vorwand oder der geschehenen zur Entschuldigung dienen könne. Davon, und daß das Gefühl für Wahrheit und Recht nicht gänzlich in ihnen erstorben seh, haben die Autoren der Mattigkeit einen Beweis niedergelegt in diesem 4ten Titel. Da sie nehmlich mit so viel Kühnheit der Juden Ansprüche beleidigen, Ansprüche') die als Menschenrechte unverletzlich sollten sehn; so haben sie etwas zu constituiren gesucht, was diese Sünde beschönigen möchte. Dieses vollführten sie indem sie Gesetze gaben, die die Unbefähigung der Juden zu Bürgerrechten, nicht blos die wirklich vorhandne permanent machen, sondern auch alles herbeiziehen müssen, was für die Zukunft jene Unbefähigung vergrößern kann. Wir meinen die Verordnungen die über die Wohnung der Juden ergangen sind (Z 101—107)^).!) „Ansprüche" nachträglich eingeführt, da das Concesfiongeld ein für allemal stxirt war, für die Gemeinde irrelevant gewesen sein. (S. die Ercurse.) § 67: „Bey solchen Gegenständen, welche nicht zu dem städtischen Aerar kommen, in welchen aber ein Jude bei Leistung an Arbeiter und andere Personen, z. B. Schröter, Einzeler u. d. gl. höher augesetzt war, als der Christ, hat sich die jüdische Gemeinde mit dieser Klaffe von Leuten abzufinden, wobei ihr nach aller Möglichkeit Beistand geleistet werden wird". — Die Taxrollen enthalten einen besonderen Tarif der Schröder für Juden. — In lom. I der ^.et. eomm. Zen. befindet sich ein Register in dem es heißt: „Einzelfuhr muß der Jude 50 kr. zahlen, der Bürger nur 36 kr." **) § 101: „Um der jüdischen Gemeinde hinlänglich geräumige, reinliche und gesunde Wohnungen zu verschaffen, ist Erstlich verordnet, daß die zum Theil im Schutt liegende Gaffe, nach einem allgemeinen, nach und nach auszuführenden Plane wieder ausgebauet, die solche umschließende Mauer und Thore aber gänzlich niedergerissen werden sollen". § 102: „Zweitens werden der Iudenschast noch ein Theil des sogenannten