Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 51)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 251 Christen zu bezahlen hatte, betrug bis jetzt etwa 10V00 Gulden. Davon wurden aber dem deutschen Kaiser als Schutzherrn der Juden 3(X)0 Gulden abgelassen. Nach der abgeänderten Verfassung des deutschen Reichs fallen die Verhältnisse zwischen Kaiser und Juden mithin auch jene Schutzgelder weg. Es würden also nur noch 7000 Gulden zu bezahlen übrig bleiben-). Daß nun aber nach der neuen Ordnung die jährlichen Conzessionsgelder 3 mal so viel betragen, das entspringt ganz natürlich aus dem Gefühl des Bedürfnisses, daß die Verhältnisse der Juden einer richtigern Bestimmung bedürften, einer Bestimmung die dem Zeitalter angemessner ist. (Stättigkeit S. 1.) Das jetzige Jahrhundert ist aber ohne Widerrede 3 mal so viel Werth als das 17 te. Nach § 66*^) sollen gewisse städtische Bedienten, die Geschenke die sie auf's neue Jahr und zu den Messen von den Juden zu erhalten Pflegten, auch fernerhin einfordern dürfen. Doch sollen sie dieses Recht nur bis zu ihrem Tode behalten, es aber nicht an die Nachkommenschaft vererben können. Man hätte gewiß ^) lieber ganz auf ein mal den Juden die üblichen Neujahrs und Messpräsente erlassen; dann aber wären alle die üblen Folgen davon zu befürchten gewesen, die aus einer plötzlichen Zurückhaltung einer angewöhnten Ausleerung zu entstehen pflegten. (Gleich wie man steht, daß solche krank werden, die eine gebräuchliche Aderlass zur rechten Zeit unterlassen) Daher suchte man erst nach und nach sie auf diese ungewohnte Vollblütigkeit vorzubereiten. Wir finden uns gedrungen auch in dieser anscheinenden Kleinigkeit die väterliche Tendenz der Legislatoren und ihre diätetische Vorsicht mit Dank zu erkennen^-). i) Fr.: „hätte lieber". *) Die fl. 3000 (fl. 3600 im 24 fl. Fuß) wurden den Juden in der Reluitionssumme mit angerechnet; sie sollten übrigens nach einer fürstlichen Entschließung Aschaffenburg 23. Sept. 1808 zum Besten der Gemeinde, nämlich zu einem jährlichen Beitrag für das Philantropin und zur gewerblichen Ausbildung jüdischer Kinder verwendet werden. S. die Sxcurse des Herausgebers. **) § 66: „Eben so sind dermalen noch und bis zum successiven Abgange derjenigen städtischen Bedientesten, welcherlei Rangs und Stands, welche bisher auf das neue Jahr, oder zu den Messen, oder zu andern Zeiten welcherlei Geschenke von der Judenschaft bezogen haben, diese Geschenke fortzureichen; bei ihrem Abgang hingegen hören dieselbe auf, und sollen ihre Nachfolger keinen Anspruch mehr darauf haben". Börne hat sich hier wohl durch den sehr leicht mißzuverstehenden Wortlaut des § 66 zu einer irrigen Auffassung verleiten lassen. Die fraglichen Geschenke sollten nicht etwa neben dem Concessionsgelde durch die Gemeinde an die Berechtigten verabfolgt werden, sondern die Rechneikasse übernahm es dieselben aus dem Concessionsgeld zu zahlen. Das allmälige Absterben der Berechtigten würde sonach auch,