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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 247

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 247 (sequence 47)
Language
German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 247 Grundsatze schließen, daß die Frankfurther Juden auf Schutz gar keine Ansprüche machen können. Denn das was sie für nicht übernommene Staatslasten vergüten ist so unverhältnißmäßig, so erstaunlich viel, daß wir das Detail der Berechnung nur darum unfern Lesern nicht geben, weil es Prätention wäre zu verlangen, daß sie auf die Authencität unserer unglaublichen Berichte sich verlassen sollten. Aus Nro. 4 sollte man schließen, daß die franksurther Bürgerschaft in beständigen Schweiß lägen, wegen der vielen Staatslasten, die sie für die Judenschaft tragen müssen. Nun aber haben wir die Zungen der Christen zwar oft genug Schimpfreden und Flüche gegen Juden ausstoßen hören; wir haben aber nie vernommen, daß sie sich darüber beklagt hätten, die Knechte und Tagelöhner der Judenschaft zu sehn. Diese angeführten Grundsätze nun, aus denen der Verfasser deduciren wollte, daß in Frankfurth nur 500 Judenfamilien geduldet werden können diese nennt er ewige Grundsätze jeder Staatsverfassung. (Unvergängliche frehlich, da es sich annehmen läßt, daß so lange die Welt steht es an Käsekrämern nicht fehlen wird, die des Maccalaturs bedürfen.) Wir haben diese ewigen Grundsätze angefochten, weil sie höchstens doch nur falsch und sinnlos sind. Wir haben es aber tief unter unsrer Würde gefühlt zu beantworten was der Critiker serner auf S. 22—25 sagt. Dort hat alles so sehr einen Anstrich vom blauen Montag, daß wir zuvor ein halbes Jahr lang alle Herbergen und Bierstuben besuchen müssten, um daselbst zu lernen wie man peuplehafte Spässe so geziemend erwiedre. Wir wollen nur noch die Frechheit bemerklich machen, mit der sich der Verfasser erlaubt Auslegungen zu machen, die weder im Buchstaben des Gesetzes noch durch den Geist und Willen der Gesetzgeber angedeutet sind. Er sagt: „Hört „der Jude auf Handel zu treiben; wird er Landbauer wird er Handwerker, „so fällt er ja von selbst aus der Zahl jener 500 Handelsjuden heraus: „und der Staat wird ihn nun nicht verweisen, weil er sich dem activen „Staatsbürger so sehr genähert hat". Wo aber um aller Willen wird in der ganzen Stättigkeit ein Wort von diesem tröstenden Versprechen ausgesprochen? Es war auch keineswegs des Kritikers Ernst damit; den Leuten sollte nur ein blauer Dunst vorgemacht werden, und an Dunst hat man es auch wahrlich 2) nicht fehlen lassen. Ob zwar die Absicht des 41ten der den jüdischen Hausvätern anbefiehlt sich deutsche Familiennamen beizulegen-), sehr sublim und weitausi) Fr.: „sollen". — 2) „wahrlich" ist eingefügt. *) §41: Jeder jetzt dahier lebende Familien Vater hat für sich und seine Nachkommen ein für allemal einen bestimmten deutschen Familien-Namen zu wählen und

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