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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 240

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 240 (sequence 40)
Language
German
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IRI
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240 Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. Wichtigkeit. Denn auf christliche Schulen kann der üble Einfluß der durch eine bestimmte Schulmethode bewirkt wird, bei weitem nicht so groß sehn als auf jüdische. Bei erstern nehmlich, da die Legislatoren von denen die Schulmethode ausgeht, die Lehrer denen sie vorgeschrieben, und die Kinder auf die sie angewendet wird allgesammt Christen sind, kann angenommen werden, daß es ein und derselbe Geist ist, der durch die Schulcuratel repräsentirt wird. Bei leztern hingegen wo Lehrer und Kinder Juden sind, die Schulcuratel aber aus Christen besteht, muß die Dissonanz größer, und der Schaden einer aufgedrungenen Schulmethode um so bedeutender sehn. Ferner scheint es ein Symptom des kriegerischen Zeitalters zu sehn, daß die vorgeschriebenen Regeln, die bei der wissenschaftlichen Erziehung mit militärischer Subordination befolgt werden sollen, immer allgemeiner werden. Die Gelehrsamkeit wird nun frehlich dabei verliehren, wofür man aber dem Himmel danken soll. Denn besonders die Deutschen haben vor lauter Wissenschaft (was sie so nannten) ganz das leben verlernt, so daß es einmal Zeit wäre, die Wissenschaft etwas lauer zu behandeln. Für die Juden aber ist das Gegentheil zu wünschen da sie von allen europäischen Völkern') auf einer nicht blos dem Grade sondern auch der Beschaffenheit nach ganz verschiedenen Stufe der Cultur stehen. Der 25ste Z verordnet, daß kein Hausvater einen Hauslehrer für seine Kinder annehmen dürfe, ohne ihn zuvor einer Prüfung der Schulcuratel unterworfen zu Habens. Wir finden auch dieses Gesetz wenigstens zwecklos. Denn wenn der Hausvater ein gebildeter Mann ist, so wird er die Würdigkeit eines Lehrers selbst zu prüfen verstehen. Ist er aber ein ungebildeter so werden 10 von der Schulcuratel approbirten Lehrer nicht im Stande sehn den Schaden wieder gut zu machen den ein solcher Vater seinen Kindern zufügt 2). Der Z 27 beginnt mit einer Plaisenterie die medizinisch da steht, um wo möglich das melancholische Blut zu heilen das die vorhergehenden s§ könnten bewirkt haben. Es heißt daselbst wörtlich so: „Es darf I) „von allen europäischen Völkern" ist eingefügt. Fr.: „Lehrer in einem Jahre nicht gut machen können, wie ein solcher Vater in einem Monate an seinen Kindern verdirbt". *) „Ohne besondere Erlaubniß darf kein jüdischer Hausvater einen Hauslehrer für seine Kinder halten; er hat solchen der Schul-Curatel vorzustellen, welche ihn nach den allgemeinen Vorschriften prüft und ihre Genehmigung dazu ertheilt. Es muß bcy solchem Privat-Unterricht die nemliche Methode und die nemliche Schul- Bücher gebraucht werden, wie bei den öffentlichen."

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