Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 29)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Bö'rne's über jüd. Dinge. 229 man nicht ob man mehr den Jrrthum belächlen soll, der sich davon eine Wirksamkeit versprach, oder mehr eine Hartherzigkeit schelten, die es unbeachtet läßt, daß durch solche plötzliche Störungen der alten Gebräuche das Herz so manchen braven Mannes der noch in seiner Frömmigkeit lebt, gekränkt, und sein Zustand der Unschuld betrübt werden muß. Wir sind keineswegs der Meinung mit Herrn Jakobsohn, daß es für den Staat in Hinsicht auf unmittelbare Verbessrung der Religion zu seinem Zwecke nichts zu thun gäbe^). Eben so wenig können wir in allen Fällen den Rügen beyftimmen, die er gegen den ersten Abschnitt der Verordnung im allgemeinen führt. Indessen kann sein Kritiker, der Verfasser der Bemerkungen, die Ehre seiner Opposition keineswegs dadurch gerechtfertigt finden. Denn er verstand eben so wenig das worin Jakobsohn Recht als das worin er Unrecht hatte, und seine Gründe sind gleich schaam-!os, wenn sie nakt und ungeschminkt uns ansprechen, als lächerlich wenn sie bekleidet mit dem verrosteten Flitterwerke seiner Witze stolzierend einhergehen. Es muß uns erlaubt seyn, das was in der Constitution über die kirchliche Verfassung der Juden bestimmt wird, seinen Geiste nach über die Schranken der Worte auszudehnen. Die schon gemachten Veränderungen könnten daher ^) als Präludien angesehen werden, die auf noch ferner zu machenden anspielten. In dieser Hinsicht aber wäre in dem ersten Z ganz was überflüssiges gesetzt. Es heißt darin: Den Juden solle ihre väterliche Religion ungestört bleiben, in so weit sie nicht verändert werden wird^-). Nun aber versteht es sich von selbst, daß alle 2) Operationen nur das unwesentlich äussere einer Religion betreffen können, weil an dem innern Wesen jeder Religion, als ausser der Sphäre der Mechanik liegend nichts gehandhabt werden kann. Man muß auf jeden Fall löblich finden, was der 2te Z über die Prüfung der anzustellenden Rabbiner gebiethet. 2) Fr.: „mithin". ^) Fr.: „äusserliche Operationen". *) Die Stelle bei Jakobsohn lautet: „Nicht minder ausgemacht ist, daß Religion es nur mit Meinungen, Lehren, Glauben und Gesinnungen zu thun hat, und eben deswegen nicht anbefohlen, sondern einzig nur durch Bernunftgründe erlangt und verbreitet, verändert und verdrängt werden kann; und daß es mithin für den Herrscher in Hinsicht auf unmittelbare Berbesserung der Religion nichts zu thun giebt" (S. 5). „Die jüdische Gemeinde dahier soll in Ausübung ihrer väterlichen Religion und angeerbten gottesdienstlichen Gebräuchen, in soweit sie den bestehenden Gesetzen, und namentlich gegenwärtiger Verordnung nicht entgegen sind, frei und ungehindert bleiben." „Sie hat einen Ober- und zwey Unter-Rabbiner. Im Erledigungsfalle schlägt der Gemeinds-Vorstand wenigstens drey Subjecte an den Senat vor; dieser ver-