Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 28)
- Language
- German
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228 Schnapper-Arndl: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. Der erste Abschnitt der Verordnung handelt von der Religion und dem kirchlichen Zustande. In einem Gesetze, worin Civitäts Verhältnisse irgend einer Classe von Unterthanen bestimmt werden, kann nur in sofern von Religion die Rede sehn als dieselbe in Beziehung auf den Staatszweck betrachtet werden kann. Ob zwar dieser Satz bekannt und anerkannt ist, so mußten wir ihn doch bemerklich machen, weil wir ihn zum BeHufe unserer ferneren Betrachtung nie aus den Augen lassen dürfen. Ein anderes ist Religion abstrahirt von allen bürgerlichen Institutionen ^), und ein anderes Religion im Staate. Der Mensch, dem die erste inwohnend gedacht wird, ist der ganzen Erde und der Welt?) eben so zugehörig als seinem Vaterlande, und insofern kann er kein guter ^) Bürger sehn. Denn der Staat der als ein Individuelles organisches sich jeder Verschmelzung mit andern Staaten widersetzen muß, findet seine Erhaltung einzig und allein in der Liebe seiner Bürger. Leztere aber, wenn theilhaftig der wahren Religion, könnten sich nur ansehen ^) als Kinder eines Gottes, und mufften 5) alle Erdgebohrne als Söhne einer Mutter mit gleicher Liebe umfassen. Diese Ansicht hegend können wir keineswegs (wie es viele thun) dem Staat das Recht absprechen, die Religion seiner Unterthanen so zu formen und zu reformiren, daß sie dem Staatszweck wenigstens nicht hinderlich wird. Dieses erreicht^) der Staat aus zweyerley Wegen 7), indem er auf die Gemüther entweder durch den Glauben wirkt oder durch das Wissen. Daß ersteres jezt unmöglich seh werden alle die zugeben, welche erkennend, daß dis jetzige Zeit die des Wissens sey, begreifen^), daß Glauben und Wissen nicht zu gleicher Zeit bestehen können. Schon darum also können wir es nicht billigen, daß überhaupt gar in der Constitution von dem kirchlichen Zustand der Juden die Rede ist. (Stillschweigend hätte dieß immer beachtet werden müssen^). Denn um sie in diesem Punkte für irgend eine Veränderung empfänglich zu machen, müssen ihre Gemüther erst diejenige Stimmung erhalten die durch ein geläutertes Wissen allein nur hervorgebracht werden kann. Man hätte die Veränderungen ihres kirchlichen Zustandes, die man den Juden ausgedrungen, als ein frehwilliges Resultat der Bildung abwarten müssen, die ihnen durch eine zweckmäßige öffentliche und häusliche Erziehung mit der Zeit wäre gegeben worden, und dann wäre eine solche Reformation als das Produkt der Geistesaufklärung heilsam gewesen. Wenn man aber (wie es geschah) durch Machtsprüche jene Veränderungen einführte, so weiß i) Hier stand noch: „gedacht". 2) Fr. - „Erde und der ganzen Welt". 2) Fr., „kein Bürger" 4) Fr.: „betrachten", s) „müssten" hinzugefügt. <?) Fr.: „bewirkt". ') Fr.: „Art". ^) Fr... „und welche begreifen". '->) Fr.: „können" statt „müssen"; der eingeklammerte Satz ist später eingeschoben.