Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 27)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börnes über jüd. Dinge. 227 Es heißt in der Beurkundigung des Dekrets, die bisherigen Verhältnisse zwischen Juden und Christen sehn untauglich befunden, und daher beschlossen worden, andere einzuführen, die dem jetzigen Zustande der Juden, und dem Geiste der Zeit angemessner wären. Weltklug fürwahr und höchst pfiffig war es, daß man den Geist der Zeit beschwohr und ihn in die Werkstätte zu schleppen suchte wo Sklavenketten geschmiedet werden. Zwar glauben wir nicht daß man mit allen Liebkoßungen es dahin bringen werde den Behfall des Zeitalters zu erschmeichlen, indessen ist es eine manierliche Redensart, die den Peuble bezaubert und gewinnt. Noch sind die Wunden nicht vernarbt, die ein zwanzigjähriger Krieg dem Blödsinn schlug, und schon spricht man ohne Scheu von einem Unterschied der Stände, der in der Religion seine Quelle haben, und eine Ungleichheit der Ansprüche nach sich ziehen soll. Man will neue und passendere Verhältnisse zwischen Juden und Christen einführen; es sollen aber zwischen ihnen gar keine Verhältnisse mehr statt finden, insofern dadurch verschiedene Körperschaften vorausgesetzt werden. Wir sind indess nicht willens das alte unendliche Gerede was für und gegen die Civilisirung der Juden geschrieben worden ist, zum tausendstenmal wiederzukäuen. Unserer Ueberzeigung entsagend wollen wir zugeben, daß man den Juden wie sie jizt sind das volle Bürgerrecht noch nicht zugestehen darf. Dieses vorausgesetzt kann die Frankfurther Verordnung keine andere Tendenz haben, als die Juden zu Staatsbürgern zu erziehen '); da einen andern Zweck dabey zu ahnden verbothen ist, vor dem der Gedanke schaudert, und die Sprache ihre Dienste versagend scheu zurücktritt. Wir wollen nun betrachten in wiefern die ergriffenen Mittel die Juden zu Staatsbürgern zu erziehen zweckmäßig sind, und in 2) wiefern nicht. Längs der drei letzten Sätze am Rande ein Rothstiststrich. — >) „in" eingeschoben, wohl in ihrer inneren Verfassung, als gegen die christliche Einwohner einer richtigen Bestimmung bedürfen, und daß namentlich die bis daher als Gesetz bestandene Stättigkeits-Ordnung vom Jahre 1616, als dem Zeitgeiste und dem dermaligen Standpunkte der jüdischen Nation nicht mehr anpassend, durch eine neue angemessenere zu ersetzen seye. Auf den Uns hierüber erstatteten Vortrag, und nach reifer Erwägung, haben Wir demnach beschlossen, die hier nachfolgende neue Stättigkeits- und Schutz-Ordnung für die Frankfurter Iudenschaft zu erlassen,"----------- „So wie Wir hiebei auf der einen Seite Unserer Judenschaft zu Frankfurt Unseren und Unsers städtischen Senats nachdrücklichen Schutz zusichern, so versehen Wir Uns dagegen zu derselben, daß sie sich mit allem Eifer und Thätigkeit befleisen werde, durch ihr sittliches, redliches, friedliches und bescheidenes Betragen gegen die christlichen Einwohner und den Staat, diese Unsere höchste Gnade zu verdienen".