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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 217

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 217 (sequence 17)
Language
German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 217 Kann und Pfungst, die man, weil sie noch krank waren, nicht wie die Andern behufs Unterzeichnung der Gehorsamserklärung vorladen konnte, wurden von Wüstefeld in ihren Wohnungen besucht; sie unterwarfen sich, indem sie beide ziemlich gleichlautend auf die Hoffnungen hinweisen, zu welchen §151 der Stättigkeit sie berechtige^). „Er fände", heißt es in der Pfungst'schen Erklärung, „Worte des Trostes in dem letzten Paragraphen der Stättigkeit, daß Se. Hoheit nach Umständen und dem sich zeigenden Erfolg das der jüdischen Nation huldreichst zugedachte Gute zu mehren und die auf sie drückende Lasten zu mindern höchst Sich als der weiseste Gesetzgeber vorbehalten hätten, mithin es seine und seiner Mitbrüder Pflicht nunmehr gebiete, durch unbegrenzte Ergebung diese zugesicherte höchste Huld zu verdienen, andurch aber einen Zeitpunkt selbsten näher herbey zu führen, in welchem ihnen mit der Zeit mehrere Rechte mit den andern in Sr. Hoheit Staaten glücklich lebenden Landeseinwohnern gewährt werden könnten". — Am 7. März schworen Amschel, Goldschmidt, Götz, Fuld und der für seinen Sohn eingerückte Vater Hamburger, überzeugt, daß sie sich nicht „mit einer Verbindlichkeit belasteten, welche ihrer Religion oder dem Wohl ihrer Gemeinde effenbahr zuwider seye", am 7. April schworen Kann, Pfungst sowie die von ihrer fruchtlosen Reise nach Paris zurückgekehrten Stern und (Nümbrecht, die beide der von jenen abgegebenen Erklärung adhärirten. Am 12. Mai 1808 fand im „goldenen Löwen" die erste ordentliche Zusammenkunft des Vorstands behufs Eintheilung in Sectionen statt. "?5 Wir haben oben gehört, daß laut einer feierlich in der Synagoge verlesenen fürstlichen Resolution vom 27. Februar den Juden unerlaubt sein sollte, andere Zungen als diejenigen der rechtschaffen unter dem Vorsitz des Directorialraths Jtzstein versammelten Vorstandsmitglieder für sich bei Emmentissimus reden zu lassen; wenigstens sollten sie, wenn man die Stelle enger fassen, und, wie billig, der Eilfertigkeit etwas zu Gute halten will, keine fremden Schriftsteller fürderhin für sich anrufen. Wer jenseits Frankfurts Grenzen hatte gesprochen, an wen dachte man bei jenem Verbot? Wir irren vielleicht nicht, wenn wir vermuthen, daß man an Jacob - sohn, den braunschweigischen Geh.-Finanzrath, dachte. Am 4. Januar 1808 war den Juden die neue Stättigkeit publicirt worden; vom 24. Januar ist die Vorrede zu Jacobsohn's Schrift: „Unter - thänigste Vorstellung an seine Hoheit den Fürsten Primas.....:c." ^) Die hierbei zu Grunde liegende Auslegung des Paragraphen (s. auch bei Börne S. 222) dürfte eine zu optimistische gewesen sein; derselbe stellt sich zunächst wohl nur als die moderne Umschreibung eines der Schlußsätze der alten Stättigkeit dar: „Doch behalten wir höchstgedachter Kays. Maytt. vnd deroselben Nachkommendten nochmals hiemit außtrücklich beuor, diese Ordtnung nach gelegenheit der zeit vnndt leufften, auch anderen bewegendten vrsachen, ihres gefallens allwe.qen zuemehren, zuemindern, zueerclehren, auch zueendern oder gar abzuethuen, vndt ein Newe zuemachen, wie derselben, das jederzeit für nutz vnndt guet angesehen wird".

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