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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 211

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 211 (sequence 11)
Language
German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 211 Ihres Senats, auf Vorträge ihres Geheimenstaatsraths und Frankfurtischen Ooneommissarii, Frhrn. von Eberstein und einer hierzu besonders ernannten Commission, mithin nach reifster Erwägung die neue Judenordnung unterzeichnet. Nunmehr könne nur noch von einer pünktlichen Ausführung dieses neuen für die Judengemeinde nicht minder als für das ganze frankfurtisch gemeine Wesen höchst wohlthätigen Grundgesetzes die Frage sein. Nur darauf habe die Judenschaft noch bedacht zu sein, wie die menschenfreundliche Abficht Seiner Hoheit durch willige Befolgung des auf unwiderruflichen Beschluß gegründeten Gesetzes befördert werden könne, damit der schöne Zweck des Ganzen um so leichter erreicht und auf diesem Wege die Judenschaft zu einem täglich wachsenden Glück und Wohlstand gelange. Dies sei jenen Bittstellern, die um eine vorherige Abschrift der Stättigkeit nachgesucht hatten, mitzutheilen. Worauf zur Verlesung der Stättigkeit selbst unter Beifügung einer Reihe von Erläuterungen geschritten wurde. Diese Erläuterungen bezogen sich meist auf die Ablösung einer Reihe bisher von den Juden besonders errichteter, theils sehr verhaßter, Abgaben gegen Zahlung eines jährlichen sog. Concessionsgeldes von 22000 Guldens. Nicht im Mindesten konnten die Juden aus dem was man ihnen vortrug merken, daß sie es, was die genauere Höhe dieser Summe anlangt, mehr mit einem Vorschlage und einer in letzter Stunde getroffenen Entscheidung der Frankfurter Generalcommission als mit einer unabänderlichen Bestimmung des Gesetzes zu thun hatten; sie konnten nicht vermuthen, daß in der am 30. November unterzeichneten Urkunde der Betrag noch unausgefüllt geblieben war, und daß man in Paris über dessen Höhe mit sich verhandeln zu lassen vorbereitet und willig war. Sie glaubten also während der Verlesung zu diesem Punkte so gut wie zu den andern schweigen zu müssen, und dies Schweigen benutzte der Commissar. In dem Berichte, den Seeger in Gemeinschaft mit dem Grafen Beust am 6. Januar nach Paris schickte, schreibt er über diesen Punkt: „Die jüdischen Deputirten haben übrigens bev Eröffnung dieser Summe „der 22000 Gulden die Bereitwilligkeit ihrer Committenten zu deren „Uebernehmung zwar nicht auf eine bestimmte Weise erklärt, jedoch auch „gegen eine vermeinte Unverhältnißmäßigkeit derselben keine Klage geführt, „und mitunterzogener Geheimrath Seeger hat daher zu Discussionen hierüber um so weniger erst selbsten Anlaß geben zu dürfen geglaubt, als „dieses der gebahnte Weg zu Erreichung der schon einige Tage vorher „übergebenen schriftlichen Bitte der jüdischen Bau- und Kastenmeister ge- „wesen seyn würde, daß ihnen gestattet werden möge, über die neue Juden- „ Stättigkeit überhaupt erst ihre Borstellungen, Bitten und Gegengründe „einreichen zu dürfen, was wir ihnen doch nach der ausdrücklichen höchsten „Weisung Eurer Hoheit nicht bewilligen durften". Man kann sich denken, daß man in Paris, obschon man mündliche Verhandlungen über den Finanzpunkt erwartet hatte, doch schließlich nur um so befriedigter war, daß sie vermieden worden. ') Siehe Näheres über diese Ablösung in den Excursen,

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