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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 210

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 210 (sequence 10)
Language
German
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210 Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. Auf den 18. December wurden in Gemäßheit eines Rescripts der Generalcommission und eines Rathsschlusses vom 16. bezw. 17. December die jüdischen Baumeister vorgeladen und ihnen ausgegeben, Deputirte behufs Entgegennahme der Publication der Stättigkeit zu wählen. Am 22. December gaben die Juden von der vollzogenen Wahl Kenntniß, aber in einer beigefügten von zwölf Personen (worunter auch Börne's Vater) unterzeichneten Borstellung baten sie zugleich dringend, daß ihnen vorher von der zu veröffentlichenden Verfassung eine Abschrist mitgetheilt werden möchte. Aus dem höchsten Befehl, das neue Fundamentalgesetz einer jüdischen Deputation zunächst zu verlesen, meinten sie den „im Staatsrecht wie in der fürstlichen Seelengröße nur allzu gegründeten Willen" deduciren zu dürfen, daß etwaigen Bemerkungen der Judenschaft ein „gnädigstes und gerechtestes Ohr" geliehen werden solle: nur nach gnädigst mitgetheilter Abschrift sei es aber „menschlicher Weise denkbar, ein reifes Resultat zu fassen". — Auf diese Bitte ging man nicht ein; genug wenn man sie gelegentlich des Actes selbst über den Mißverstand desabusiren werde, als ob dermal noch von weiteren Borstellungen die Rede sein könne So kam man am 4. Januar 1808 zusammen in dem Hause des Geheimrath Seeger. Anwesend von der einen Seite: Seeger, die Freiherrn von Gttnderode und Humbracht, Actuar Rumpf, von der andern: Jacob Baruch (Börne's Vater), Süskind Hirschhorn, Jacob Süskind Stern, Isaak Hildesheimer, Jonas Moses Rothschild. — Seine Hoheit, sprach Seeger, habe auf vorher eingereichte vielfältige Vorstellungen und Entwickelung aller Wünsche der Judenschast, nach darüber erstattetem Berichte die von den Juden 1811 erlaugte Gleichberechtigung vielfach von den Feinden derselben verwendet worden. S. z. B. Denkschrift der ständigen Bürgerrepräsentation an die Deutsche Bundesversammlung, Frankfurt 1817, S. 29 und Anlage, Zahl 20. — Das leitende Motiv ist: erst Amalgamirung, dann Emancipation. U. A. heißt es darin: „Rechte. . welche sie niemals erworben hatten und deren Gestattung höhere, besonders Polizeiliche Rücksichten nicht anrathen und welche sich auf die bürgerliche Verfassung des Staats und des Orts gründen, worin sie wohnen, können ihnen nicht werden so lange sie selbst fremd und durch angeerbte und fortgesetzte ausländische Meinungen über Religion, Sitten, Gebräuche und Gewohnheiten Lexaratisten bleiben und hierin nichts mit dem corpore eiviura, unter denen sie wohnen, gemein haben wollen. Legen sie diese ab und vereinigen sie sich hierin mit den Bürgern des Staats, worin sie wohnen, dann erst sind sie sähig, gleiche Rechte mit Letztern zu erhalten, und werden sie überal mit Erfolg ansprechen können; dann aber wird von selbst die Scheidewand niederfallen, welche den orientalischen Juden von dem einheimischen Christen trennt und bis dahin ewig trennen wird. Wir mißkennen nicht, daß mancher hell-denkende, rechtschaffene und europäisch gebildete Jude durch diese Ansicht gekränkt werden mag. Allein so lange er nicht den Willen oder den Much hat, sich mit Aufgebung der entgegenstehenden Verhältnissen ganz von der orientalischen Nation zu trennen, und ganz Europäer (Deutscher) zu werden, so lange er bei jener Nation bleiben und nicht zu der einheimischen übertreten will (kristliche Religion als solche kömmt hierbei am wenigsten, weit mehr aber als National in Lebensart, Sitten und jede bürgerliche Lage durchaus verwebter Cultus in Betracht) so mag er es sich selbst zuschreiben, daß er von jenen Rechten und Vorzügen ausgeschlossen bleibt, welche das ausschließliche Eigenthum der einheimischen Nation sind, von welcher er sich abgesondert hält". ') Seeger Lud 23. Jan. 1808.

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