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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 207

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 207 (sequence 7)
Language
German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 207 der Finsterniß dient oder dienen muß, da holt er doch am Liebsten wieder seine Gründe aus denen der Aufklärung selbst, aus fiskalischen oder Opportunitätsgefichtspunkten. Nach pseudo-rechtlichen oder -historischen Entschuldigungsgründen greift er selten, nach aus religiösem Vorurtheil geschöpften niemals. Aus dem Schöße des Senats glaubte Eberstein zu der ihm aufgetragenen Arbeit am Besten den Stadtschultheißen Friedrich Maximilian v. Günderrode und den ersten Bürgermeister Adolf Karl v. Humbracht zuziehen zu sollen. Dies seien diejenigen, bei welchen er die liberalsten Gesinnungen gefunden habe. Denn nicht ganz leer sei, was die Juden behaupten, daß selbst Senatsglieder das übergroße Vorurtheil gegen die Inden theilten (Ä. ä. 3. Mai 1807). Des Weiteren wählte Eberstein in die zu bildende Specialcommission den Justizrath Joh. Wilh. Metzler und vertraulich zog er über die geschäftlichen Punkte (Juden- Prästationen) insonderheit den Geh. Finanzrath Georg Steitz^) zu Rathe, welcher Vorsitzender des Rechneiamtes war und für einen gewiegten Finanzmann galt. Oeffentlich werde Steitz nicht auftreten wollen, meinte Eberstein, da er bei den Juden eine persona, oäloslssima sei „mit oder ohne Grund". Man darf wohl annehmen mit Grund; die Mitwirkung des Finanzrath Steitz ist offenbar den Juden, wo immer sie sich geltend machte, zum Nachtheil ausgeschlagen. Die Redaction der neuen Stättigkeit kam nun, um es kurz zu skizziren, folgendermaßen zu Stande. Zunächst entwarf Freiherr v. Eberstein sogenannte Punktationen, welche bestimmt waren den Berathungen der Specialcommission (Eberstein, Günderrode, Humbracht, Metzler) zur Grundlage zn dienen; in Abfassung derselben hielt er sich, wie er berichtet, vielfach an die für das Königreich Böhmen publicirte Judenordnung von 1797. Warum gerade an diese? Hier liegt wohl ein Zusammenhang persönlicher Natur vor. In Frankfurt lebte und wirkte damals der liberale Theologe Wilhelm Friedrich Hufnagel, welcher im Jahre 1797 gedachte Judenordnung, mit einer Einleitung versehen, herausgegeben hatte und zwar, wie er schreibt, auf Verlangen einiger angesehener Mitglieder der Judenschast -): Hufnagel aber war ein persönlicher Freund Dalbergs sowohl ich aber das Renten-Amt nicht auswählen" (ä. ä. 15. März 1807). Ebersteins Schriftstücke lesen sich wegen ihres angeregten Styles und ihrer witzigen Zwischenbemerkungen meist sehr gut. (S. auch bei Beck, a. a. O. und den dort citirten Vortrag von Bocken heim er.) Der Geheime Finanzrath und Senator Georg Steitz ist nicht zu verwechseln mit dem umstehend in der Note citirten Senator Christian Friedrich Steitz, welcher dem Rentenamte vorstand. Georg Steitz ist (nach R. Schrotzenberger) geboren 1756, gestorben 1819; Christian Friedrich, ein Verwandter des Ersteren, ist geboren 1754 und gestorben 1817. Von letzterem wird noch einmal in den Excursen die Rede sein. Ueber Georg Steitz handelt eine Monographie von vr. Georg Eduard Steitz: „Der Staatsrath Georg Steitz und der Fürst Primas Karl von Dalberg". Frankfurt 1869. 4°. S. ferner Stricker a. a. O. S. 20 f. 2) Die neuesten Verordnungen, welche das Berhältniß der Judenschaft in Böhmen festsetzen . . . Abgedruckt zum Besten der Armen mit einem Vorbericht von v. Wilh. Friedr. Hufnagel. Frankfurt a. M. 1797 bei Barrentrapp und Wenner. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. IV. 14

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