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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 205

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1890-01-01
Page
Seite 205 (sequence 5)
Language
German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 205 Aber die Juden murrten und petitionirten. Nicht deshalb, weil ihnen die geplante Formel nicht gefallen hätte — aus einem v. Humbracht gezeichneten Senatsbericht vom 12. März geht hervor, daß man ihnen dieselbe zunächst überhaupt nicht abschristlich mittheilen wollte, um sie nicht ihrer „Censur und Glosirung" freizugeben — sondern weil sie einen Eid auf die Stättigkeit überhaupt nicht wieder leisten wollten. Angesichts des Widerstands der Juden gegen Verlesung und Eid glaubte der Concommifsar Staatsrath von Eberstein auf jener ersteren nicht bestehen zu sollen. Er sah nicht ein, was sie für einen Nutzen habe, er betonte, daß auch in dem Auszuge — nur einen solchen Pflegte man zu verlesen — Albernheiten und Herabsetzungen enthalten seien, und er glaubte überdies ein treffliches Mittel gesunden zu haben, um alle Theile zu befriedigen. „Damit aber Rathschreiber und Vogt in ihren ^eeiäentien nicht zu „kurz kommen und deshalb eine Entschädigung verlangen, so wäre der „Judenschaft auszugeben. Jedem der behden seinen Goldgulden zu zahlen, „als wenn sie die Stättigkeit verlesen hätten. Auf diese Weise tout le „mouäe sera content! Denn so wie es bey den Juden mehr um ihre „vermeintliche Ehre als um ihr Gewissen zu thun ist, so steht wohl auch „der Goldgulden beh dem Rathschreiber höher oben an, als die Handlung „der alten Observanz. Streichen sie ihr Geld ein und schonen dabeh ihre „Lunge, so werden sie nicht das geringste gegen das Nicht-Berlesen einzusenden haben, ich bürge dafür" ^). Auf den Eid zu verzichten, war dagegen Eberstein zunächst nicht gewillt. Derselbe sei, meinte er, jetzt in den schonendsten Ausdrücken abgefaßt und die Juden fürchteten bei ihrem Widerstand vermuthlich weniger den Gewissenszwang als das Zahlen der Gebühren, die mit der Eidesleistung verbunden seien. Daß er sich hierin irrte, bewiesen die Juden in ihrer Immediateingabe an den Fürsten vom 26. April. Als ob sie von Ebersteins ausgesprochener Vermuthung eine Ahnung gehabt, erklärten sie sich bereit, die obligaten Abgaben nach wie vor zu entrichten, bis Hoheit die definitive Ordnung der Dinge beschlossen haben werde. Auf diese Eingabe erfolgte unterm 1. Mai 1807, entgegen dem Gutachten der Räthe Seeger, Beust und Eberstein (letzterer übrigens wenig scharf opponirend) die fürstliche Entscheidung: der Eid bleibe vorerst ausgesetzt; eine neue Judenordnung ist zu entwerfen. Folgendes ist der Wortlaut des Rescripts: „In der neulichen Vorstellung der Juden kömmt eine Bemerkung vor, „die in Wahrheit gegründet ist, daß nemlich in der Stättigkeit mehrere „Gegenstände vorkommen welche hart und dem Geist der Zeit nicht angemessen sind; zwar sind viele derselben wirklich außer Uebung gekommen. ») ä. ä. 14. März 1807 2) Ganz irreführende Auszüge aus den Acten über diese Angelegenheit finden sich in den im Jahr 1817 erschienenen tendenziösen Denkschriften des Senats und der ständigen Bürgerrepräsentation.

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