Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 3)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt, Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 203 „daß die Christen der Judenschaft mit menschenfreundlichem Wohlwollen begegnen; daß die Juden sich dieser Achtung durch Rechtschaffenheit im Handeln und mit unermüdetem Fleiß würdig bezeigen" ^). Aus den Acten erhellt, daß am 19. Ott. 1806, dann wiederholt, am 23. Oct. der Magistrat im Auftrage des Fürsten durch den Geh. Rath Seeger zu einer Vorlegung der die Verhaltnisse der Juden regelnden Verordnungen und zu einem Gutachten darüber aufgefordert worden, ob nicht den Frankfurter Juden, sowie auch zu Meßzeiten den fremden, die Aushängung ihrer Waaren in den ihnen angewiesenen Straßen und Häusern zu gestatten sei. Der in Folge dieser Anfrage entstandene Bericht ward am 27. October im Senat verlesen. Ohngefähr um dieselbe Zeit muß die Judenschaft an den Fürsten eine Vorstellung gerichtet haben, auf welche unterm 27. December ein Resript als Antwort ergangen ist. Das Wesentlichste über dies Rescript erfährt man aus einer späteren Vorstellung der Juden vom 13. Mai 1807 2). Danach sind in ihm die Hauptgesichtspunkte angedeutet worden, die bei einer Umänderung der jüdischen Verhältnisse Geltung erlangen sollten; es war wenig geeignet die Juden zu befriedigen, dürfte sie aber, als eine erste Meinungsäußerung und von ihnen nicht für unwiderruflich angesehen, zunächst noch weniger beunruhigt Habens. Am 21. März wurde der Judenschaft, gelegentlich des Beitritts zu den Beschlüssen des Pariser Sanhedrin zu erkennen gegeben, daß die von der Israelitischen Nation zu Frankfurt angenommenen Grundsätze Vertrauen und Achtung verdienen und versichert, man werde alle mögliche Gelegenheit ergreifen, um als souverainer Fürst dieser israelitischen Nation so nützlich zu sein als Verfassung, Recht und Billigkeit verstatteten. Am gleichen Tage wurden die Vorsteher der Gemeinde davon verständigt, daß die fürstliche Commission Austrag erhalten habe durch den Archivar Hohlbein alle die jüdische Verhältnisse erheblich betreffenden Acten ordnen und sammeln zu lassen; die Judenschaft selbst möge sich gefaßt machen, „alles dasjenige vorzustellen, was sie bereits vorgestellt hat und die Erfüllung ihrer Wünsche begründen kann".--- Beaulieu-Marconnav H, 119. H Das Rescript und die vorangegangene jüdische Supplik befinden sich nicht in den citirten Acten und ich habe über einen etwaigen anderweitigen Verbleib der beiden Stücke bis jetzt nichts ermitteln können. Citirt wird das Rescript auch in zwei 1817 an die Bundesversammlung gerichteten Denkschriften des Senats und der ständigen Bürger-Repräsentation. (Gegenerklärung :c. Anl. 1 S. 13 und 14 und beurkundete Verteidigung der Rechte der Bürgerschaft?c. Z 22 und Anlage 19). Die Verfasser dieser Denkschriften haben indeß, wie mir scheint, gleichfalls aus der oben angeführten Quelle geschöpft. 3) In einem ersten Abschnitte des Rescripts war in Aussicht genommen, daß Juden Privilegien zur Errichtung von Fabriken und Manufacturen erhalten sollten, aber nur unter der Bedingniß, daß die verfertigten Waaren außer Meßzeiten nicht ev ästail verkauft würden; nach einem zweiten Abschnitt sollten die Juden in einem genau beschriebenen Theile der Stadt eigene Häuser bauen und kaufen dürfen, nach einem dritten war geplant, ihnen für ihre eigenen Häuser, sowie zur Meßzeit für einige an das Judenquartier angrenzende Straßen das Recht der sichtbaren Ausstellung ihrer Waaren zuzugestehen, in einem vierten wurde ausgeführt, daß das Bürgerrecht den Juden nur auf eine einstimmige, ausdrückliche und förmliche Erklärung der Frankfurter Bürgerschaft ertheilt werden könne.