Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Schlesien
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 194 (sequence 13)
- Language
- German
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194 G. Wolf: Zur Geschichte der Juden in Schlesien. 6. Sie sollen guten Branntwein brennen. 7. Zoll und Accise verrichten. 8. Sollen sie nicht handeln mit Orten, wo die Jnfection ist. 9. Sie stehen unter dem gräflichen oder Oderbergischen oder dem Hofgericht und nicht unter der Stadtjurisdiction. 10. Sie sollen geschützt werden. 11. Sie zahlen jährlich 200 Reichsthaler Steuer. Im 18. Jahrhundert noch war es den Juden verboten sich aufzuhalten: in den Fürstenthümern Neisse, Sagan, Liegnitz, Schweinitz, Jauer, Status minores Bielitz (Herrschaft), Deutschleuten, Steuberdorf, Obersdorf, Reichenwalde (Gut), Freudenthal (Herrschaft), Troppau (Stadt), Neuschloß, Frehhann, Göschitz (Herrschaft). Schließlich in den Burglehn: Khssa, Auris, Krolurz, Bogenau, Romenau (?), Malikwitz (?) und Kreika (?). Wir hatten Gelegenheit hier wiederholt über Ausweisungen der Juden, sei es aus dem ganzen Lande oder aus einzelnen Theilen zu berichten. Wir haben jedoch dieses Moment nicht erschöpft; gar oft wurde auch die Ausweisung angedroht, um Lösegeld zu erhalten oder es wurde die Maßregel in Berathung gezogen ohne sie jedoch auszuführen. Nicht übergehen möchten wir folgenden Fall, über den uns jedoch nichts näheres bekannt ist. Breslau 29. März 1694 ersuchte Salomen Mandel um eine Tabak- und Papierappalte und sprach den Wunsch aus, daß ein Landesrabbiner bestellt werde. Dieses Gesuch gab Veranlassung, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob es nicht angemessen wäre die Juden gänzlich auszuweisen. Die Maßregel kam jedoch zunächst nicht zur Ausführung: wohl aber im Jahre 1738. Ueber diese Ausweisung finden sich in den hiesigen (Wiener) Archiven keine Voracten. Aus den spätern Acten geht hervor, daß keine vollständige Ausschaffung stattgefunden hat; man ließ nämlich die wohlhabenden Juden zurück. Der reiche Jude war eben der bessere Jude. Als die Kaiserin Maria Theresia daran ging, die Juden aus Prag zu vertreiben (das Patent trägt das Datum 18. December 1744), richtete die Hofkanzlei am Tage zuvor, am 17. December eine Denkschrift an die Kaiserin, in welcher sie sich gegen die Maßregel aussprach. In derselben heißt es: „. . . Bei diesem Entschluß ist die treugehorsamste Kanzlei im mindesten nicht gesinnt solche Sachen einzuwerfen und vorzubringen, welche zu dessen Stockung und Hinderung gereichen könnten, sondern es zeigen vielmehr die alten und