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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 189

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Schlesien
Date
1890-01-01
Page
Seite 189 (sequence 8)
Language
German
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G. Wolf: Zur Geschichte der Juden in Schlesien. 189 auf einmal zu St. Johannis zu erlegen, die inländischen konnten sie in zwei Raten St. Johannis und Michaelis erlegen. Was die Juden in Breslau betrifft, so wurden sie im Jahre 1455 ausgewiesen. Nun wohnen aber Juden in großer Zahl im goldenen Hirsche, in der Fechtschule, in Bockoh'hof und unter den Hundhäusern, wie auch in anderen Gassen in verschiedenen Häusern und zwar Jahraus, Jahrein, mit ihren Weibern, Kindern und Gesindes, die ihre Judensteuer, Oouti'Lduticmes, Extraanlagen und Schutzsteuer, so wie das Pfeffergeld zur Jahr^ marktszeit, dem Stadtvogte entrichten müssen. Es sei jedoch der Bürgerschaft zu Breslau nicht bewußt, wie viel die in den Breslau'schen vier Jahrmärkten jährlich warekanäii-euäe fremde Juden aus Polen, Rußland und andern Ländern, wie auch aus andern schleichen Städten, wie von Großglogau, Zültz, Tarnowitz, Pleß:c. an Schutzsteuer erlegen mußten. Es wird wohl auch den Juden, die zu Breslau wohnen, an einer Legitimation mangeln, durch welche sie dazu berechtigt werden und doch nahmen diese Inden durch ihre Schacherei den Breslauern den Bissen Brot vom Munde weg. ES soll daher dafür gesorgt werden, daß auch das Aerar nicht zu Schaden komme und den Juden eine Steuer an den Staat aufgelegt werden, wozu die Juden schon im alten Testament verpflichtet gewesen, indem Gott selbst dem Moses (kxoäus eax. 30) derlei Judensteuer an die Hand gegeben, inmaßen hierdurch alle Kinder Israel, „die über zwanzig Jahre alt waren aä nomen üimiäium Lixli Huxta menLnrara templi geschätzt wurden, daher bleibt es auch nach Christi Ausspruch dabei: vate Oae8aro yuae sunt Oaesaris". Eine Folge dieses Nemoires war wahrscheinlich das Patent in Betreff der Toleranzgelder der Juden in Schlesien, welches der römische Kaiserliche auch in Germanien, Hispanien, B'öheim, Kais. Majestät oberster Hauptmann, Franz Ludwig, Administrator des Hochmeisterthums in Preußen, Bischof zu Worms und Breslau, am 8. Mai 1713 zur Kenntniß brachte. In dieser Kundmachung heißt es, der Kaiser habe, Wien, 10. Januar 1713, dem K'önigl. Oberamte befohlen und rescribirt, daß die in Schlesien befindlichen Juden aä exemxlum anderer Länder W si^uum serviwtis mit einer Toleranzsteuer belegt werden sollen. Zu diesem Zweck soll die Anzahl der im Lande lebenden Juden und ihrer Familien erforscht und berathen werden, wie diese dolleeta am zuverlässigsten einzurichten wäre. Bis In welcher Weise die Juden in Breslau sich nach der Austreibung wieder ansässig machten, vergl. Brann, Geschichte des LandesrabbinatcS A. 225.

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