Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 184

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Schlesien
Date
1890-01-01
Page
Seite 184 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259324-2259327-2264516--1585-2264619
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

184 G. Wolf: Zur Geschichte der Juden in Schlesien. gedachte Juden denselben gnädigster Gelegenheit nach mit Kaiserlichen Gnaden gnädigst bezeigen und da sie hierinnen kein besonderes Bedenken hätten, dieser meiner gehorsamen Fürschrift genießen lassen". Kaiser Ferdinand I. starb 25. Juli 1564, ohne diese Angelegenheit erledigt zu haben. Erzherzog Ferdinand wendete sich hierauf, 11. Februar 1565, an seinen Bruder, den Kaiser Max'). In diesem Schreiben heißt es: „Dieweilen dann Euere Kaiserl. Majestät und Liebden die Sache Dero und anderer Juden begehrte Frist halber bis zu derselbigen wills Gott glücklichen Ankunft in der Krone B'öheim gnädigst eingestellt und diese Juden ihre Häuser nicht verkauft, noch ihre Schulden, wie sie berichten, eingemahnt haben. Also bitte Euere Kaiserl. Majestät und Liebden ich gehorsamst und brüderlich, sie wollen sich aus angeregten Juden demütigst bitten, damit sie zu Oppeln und Oberglozau bis auf Euere Kaiserl. Majestät und Liebden fernere gnädigste Resolution verbleiben möchten mit Kaiserl. Gnaden gnädigst erzeigen und thun". Im Jahre 1597 beschwerte sich Israel Benedict in Glogau beim Kaiser Rudolf II., daß „etliche Inwohner" in Glogau zuwider den gewährten Freiheiten demselben (Benedict und seiner Familie) allerlei Widerwärtigkeiten und Drangsale zufügen. Er bat daher um Schutz, damit er im Fürstenthum Glogau, in Städten, Märkten oder Flecken „nach Ersorderung seiner Gelegenheit und Nothdurft" mit seinem Weib, Kindern und Gesinde häuslich wohnen, darin sicher handeln und wandeln, die etwa ausgeliehenen Gelder und Schulden unverhindert einbringen und bei seiner Nahrung erhalten werden möge. Der Kaiser gewährte (Prag, 30. Juli 1598) diese Bitte und befahl, daß gedachtem Benedict Juden in Einbringung seiner Schulden, ehrlichem Handel und Wandel zuwider die ihm von Kaiserlichen Gnaden gewährte Freiheit nicht allein keine Verhinderung zugefügt noch sonst eigenmächtiges vorgenommen werden und soll ihm bei Einbringung der Schulden unweigerlich Amtshilfe geleistet werden. Dieses Privilegium wurde vom Kaiser Mathias (Wien, 8. Januar 1615) bestätigt und wurde demselben der Konsens ertheilt „ihre bishero innegehabte erblich zustehende zum Theil ganz baufällig Häuslein und Wohnung beständig zu erhalten, zu verbessern, zu verwechseln, zu verkaufen und damit ihres Gefallens zu thun und zu lassen, sich auch des Viehschlachtens unter ihnen selbst, so viel sie dessen bedürfen, weil sie des Fleisches zu ') Kaiser Max, zur Zeit als er noch römischer und böhmischer König war, 1561, nahm sich ebenfalls der Juden in Böhmen, die von der Ausweisung bedroht waren, mit seiner Gemahlin Maria, Tochter Kaiser Karl V., an. (G. Wolf, Zur Gcschichte der Juden in Böhmen, in Brandeis Volkskalender 5646.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.