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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 183

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Schlesien
Date
1890-01-01
Page
Seite 183 (sequence 2)
Language
German
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G. Wolf: Zur Geschichte der Juden in Schlesien. 183 und warf sie zunächst ins Gefängniß, hierauf mußten die wenigen Juden, die noch in Liegnitz waren, die Stadt verlassen. Erst im Jahre 1725 wurde es einigen Juden wieder gestattet, sich in Liegnitz niederzulassen — fremde Juden durften jedoch nicht weiter dahin kommen. Als Juden aus Großglogau sich deshalb bei Kaiser Carl VI. beklagten, entschied derselbe (Laxenburg, 26. April 1728), daß „die durch einige saeeula. hergebrachte Observanz erhalten" und fremden Juden der Einlaß und Handel in Liegnitz nicht zu gestatten sei. Kaiser Ferdinand I. vertrieb im Jahre 1558 die Juden aus dem ganzen Lande Schlesien; doch kam dieses Mandat nicht zur Geltung und blieben die Juden thatsächlich im Lande. Im Jahre 1591, Montag nach Exaudi, gewährte Rudolf II. in der Pleßnischen und Technischen Landesverordnung den Aufenthalt der Juden daselbst'); am 30. Juni 1628 ertheilte Kaiser Ferdinand II. den Juden im Königreiche Böhmen und im Herzogthum Schlesien die Generalconfirmation 2). Montag vor Martini 1563 erschien der kaiserliche Befehl, nach welchem die Juden aus Oppeln vertrieben werden sollten. Ihr Fürsprecher beim Kaiser war dessen Sohn, Erzherzog Ferdinand, Statthalter von Böhmen, Gatte der schönen Welserin, an welchen sich die Juden um Fürbitte gewendet hatten. Im Jahre 1561 erschien nämlich ein kaiserlicher Befehl, nach welchem die Juden aus Böhmen vertrieben werden sollten. Da nahm sich genannter Erzherzog der Juden an. Er wendete sich an seinen kaiserlichen Vater, 6. März 1561, und hob hervor, daß es einen schlechten Eindruck bei den andern Nationen machen würde, wenn man die Juden ausweisen möchte. In einem weiteren Schreiben vom 15. October 1561 befürwortete er die Juden länger zu dulden und ihnen nicht blos von einem halben Jahre zum andern eine Fristerstreckung zu gewähren, wodurch sie „alles ihres Vermögens ausgemergelt werden" ^). Erzherzog Ferdinand nahm sich auch der Juden in Glogau und in Oppeln an, die ihn um Beistand gebeten hatten. In Glogau waren nämlich mehrere Häuser der Juden abgebrannt und es wurde ihnen verboten dieselben wieder aufzubauen. Er schrieb 24. Februar 1564 an seinen kaiserlichen Vater, nachdem er die Sachlage dargestellt: „und bitt hierauf Euer Kaiserliche Majestät gehorsamlich, sie wollten sich hierum gegen ') Weingarten fol. 52. 2) Weingarten, in ka8cieu1o M'ium, Lg. 33 siZno e; S. 337 u. 338. 3) In G. Wolf, Studien zur Jubelfeier der Wiener Universität, S. 181 u. ff. Beilagen VI u. VII sind diese Schreiben Erzherzogs Ferdinand an den Kaiser ausführlich mitgetheilt.

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