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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 174

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Die Entstehung einer jüdischen Gemeinde
Date
1890-01-01
Page
Seite 174 (sequence 5)
Language
German
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174 A. Warschauer: Die Entstehung einer jüdischen Gemeinde. für einen Friedhof wurde ihnen angewiesen, für dessen Zaun das Holz kostenfrei geschlagen werden durfte. Die Errichtung von Fleischbänken und einer öffentlichen Wage bot der Grundherr freiwillig auf eigene Kosten an. Alle öffentlichen Gebäude waren vollkommen und für ewige Zeiten zinsfrei. Die Pflichten und Rechte der neu entstandenen Gemeinde dem Grundherrn gegenüber waren in ungewöhnlich mildem Sinne geordnet, man erkennt dies am besten, wenn man sie mit den Bedingungen vergleicht, unter welchen kurze Zeit nach der Ansiedelung der Juden „die Deutschen", d. h. protestantische Christen deutscher Nationalität, in die Stadt ausgenommen wurden. Schon der im Vertrage mit den Juden vorkommende Satz: „Die Christen, wenn sie sich auf den Ort ansetzen wollen, so sollen ihnen die Häuser, welche die Juden besitzen, weder gegeben noch verkaust werden . . . indem selbige die erste Besitzung haben und ihnen allererst die Gerechtigkeit gegeben" zeigt, daß die Juden zwar früher angesiedelt worden, aber gleich damals schon an die Heranziehung von Christen gedacht wurde. Am 23. August 1638 erhielten die allmählich herangezogenen Christen ihr Privilegium, also 17 Jahre nach der mit den Judenältesten geschlossenen Abmachung. Wie sehr Sigismund von Grudzinski es sich angelegen sein ließ, Ansiedler heranzuziehen, zeigt ein offenes Sendschreiben, welches er 1641 im Druck in Deutschland verbreiten ließ, und von welchem ein Zufall uns noch ein Exemplar erhalten hat. Es heißt in diesem Rundschreiben unter anderm: — „als thun wir hiermit alle redliche Leute deutscher Nation, die sich hier in Polen zu setzen Willens wären, freundlichen invitiren, sie wollten an gemelten Ort kommen, allda sich setzen und fundiren. Wir versprechen ihnen von uns, unsere Erben und Erbnehmer, daß wir dieselbigen nicht allein bei gemelten ihnen von uns ertheilten Privilegien und Freiheiten . . . schützen und handhaben wollen, sondern auch zur Aufbauung ihrer Häuser in unseren Heiden und Wäldern, so viel sie bedürfen werden, umbsonst Holz geben lassen, alle Beförderungen ihnen leisten und billiges patroeinium ihnen beweisen. Weil denn des Orts Gelegenheit sehr bequem, das Exercitium der evangelischen Religion frei und ungehindert allda exerciret werde, wir auch sampt unseren Erben solches unverbrüchlich zu erhalten und bei dem verehrten Exercitio der evangelischen Religion die Einwohner zu schützen uns verobligiren". Schon vor Erlaß dieses Rundschreibens aber hatte Grudzinski den wichtigen Schritt gethan, durch den er die protestantische Gemeinde Posens aus ihrer Noth befreite. Nachdem er zunächst in furchtlosem Auftreten gegen die unduldsame Richtung der Hauptstadt den Protestanten derselben in seinem Schwersenzer Schlosse ihre gottes-

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