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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 159

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 159 (sequence 33)
Language
German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Ausstand 1612—1618. 159 gesammten Judenschast verlangen? Seit Jahrhunderten sei diese hier ansässig, habe sich stets mit der Bürgerschaft gut vertragen, die zahlreichen und hohen Steuern ohne Weigern bezahlt, die Stättigkeit nach Gebühr beobachtet und gerne gesehen, daß die Zuwiderhandelnden von der Obrigkeit bestraft würden. Sie habe auch den Wohlstand der Stadt vermehrt, indem sie den Handwerkern, besonders den Bäckern, Schustern und Metzgern die Mittel zur Betreibung ihres Gewerbes verschafft und überhaupt jedem mit Geld aus seinen Nöthen geholfen habe'). Daraus ergebe sich, daß die Juden der Stadt mehr zum Nutzen als zum Schaden gereichten, zumal sie ihre Nahrung zum überwiegenden Theil nicht von den Bürgern, sondern von Fremden und den die Messen Besuchenden erwürben. Uebrigens brauche sich ja Niemand mit den Juden in Geschäfte einzulassen; sie wollten durchaus nicht, daß ein Christ zu seinem Schaden Geld bei ihnen aufnähme. Und trotz der Aufreizungen des Ausschusses, trotz alles Wühlens und Umsragens hätten kaum hundert Bürger ihnen etwas vorzuwerfen gewußt; viele Tausende aber, und darunter gerade die Angesehensten und Vornehmsten, hätten durch ihr Stillschweigen sich mit der Aufführung und Geschäftsweise der Juden für einverstanden erklärt. Somit bitten sie die Commissarien, den Ausschuß mit seinem Gesuch abzuweisen und sie nach dem ernsten Befehl des Kaisers in ihren Privilegien zu schützen-). Diesem Schreiben fügte die Judenschast die Antwort auf die 361 Artikel des Ausschusses bei. Gegen die daselbst allgemein gehaltenen Klagen bemerkten sie nur: „Ist xeneral und weil kein Jud dabei benannt wird, so solches begangen haben soll, ist auch keiner zu verantworten". Die Rechtfertigungsschrift in allen einzelnen Punkten durchzugehen, würde viel zu weit führen. Der Thatbestand wird eben von den Juden ganz anders, als von ihren Schuldnern dargestellt. Ersteren gelingt es in vielen Fällen nachzuweisen, daß in den obschwebenden Streitigkeiten das richterliche Erkenntniß zu ihren Gunsten gelautet habe; in anderen Fällen Die Vertheidigungsschrist beruft sich hierbei auf Aeußerungen verschiedener Bürger, daß, wenn die Juden nicht in Frankfurt wären , die Stadt keinen solchen Vorrath von Victualien und anderer Nothdurft besäße; sie citirt auch die Stelle in dem Llleominra des lZeurivus 6aUus ^gemeint ist Henri Estienne. L. G.^: ,,-mnt ^ucZaoi et ipsi von nairumo uunäinis I^aneoiurtensidus, 3i rwu oi'namonto eerto aäjuiQovto, praesertiin yua a<1 peeuinao perinutationein pertiuet". 2) Eine ähnlich lautende Supplication hatten die Juden an die Commissarien den 12. December gesandt (s. Kais. Com. 5). Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. IV. 11

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