Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 29)
- Language
- German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. 155 brauchen sollen, dessenungeachtet handeln sie mit Perlen, Edelgesteinen, Gold, Seide, Sammet, Spezereien, Leinen und Wollengewand, kaufen und verkaufen die Felle von wilden und zahmen Thieren und schädigen dadurch die Kürschner u. s. w. Eine besondere Erbitterung legten die Goldschmiede in ihren Klagen an den Tag. Es hieße aber die Geduld der Leser auf eine harte Probe stellen, wollten wir alles den Juden Vorgeworfene im einzelnen durchgehen. Nur einige von diesen wollen wir hervorheben ^). Artikel 9—16 bringt Beispiele von angeblichen Contractbrüchen, sowie von nochmaligen Forderungen bereits bezahlter Schulden; später werden einige Juden angeführt, welche bei der Aufnahme von Darlehen die zu zahlenden Zinsen entweder gleich vom Kapitale abgezogen oder darüber eine besondere Obligation ausgestellt hätten. Mit Juden, welche Zinseszinsen genommen hätten, befassen sich Artikel 34—58. Artikel 100—151 zählen Fälle auf, in welchen die Juden 12—18^ und noch mehr verlangt hätten. Artikel 167—180 beschuldigt sie, daß sie die Pfänder zurückbehielten und sie ohne Wissen der Schuldner verkauften. Das Schlimmste aber enthalten Artikel 208 und folgende. Da wird geradezu gesagt, daß sie Diebe oder Diebeshelfer seien, wissentlich gestohlene Sachen kauften und einfältige Christen zur Dieberei anhielten. Sowie sie Obligationen und Handschriften radiren und fälschen (Artikel 294 ff.), so beschneiden sie auch die Münze, liefern leichte anstatt schwere (Artikel 229; 307). Merkwürdig ist der in Artikel 324 ff. erhobene Vorwurf, daß die Zehner (Borsteher) der Juden diejenigen ihrer Glaubensgenossen, welche sich im Geschäft unreell gezeigt hätten, ohne Rücksicht auf die bereits vom Rath verhängte Buße noch besonders bestraften. Der Verfasser erblickt darin nicht einen Beweis für den Rechtssinn der Juden, sondern für ihre Verachtung der Obrigkeit. Um des Rathes Parteilichkeit für die Juden zu beweisen, werden zwei Thatsachen angeführt. Einmal habe er den in Ursel gedruckten Judenspiegel — ein außerordentlich judenfeindliches Buch — confiscirt, sodann das — höchst obscoene — Judengemälde auf der Mainbrücke kurz vor der Kaiserwahl zwar nicht entfernen, aber vollständig verdecken lassen, um ihre Schande vor den Augen der Christen zu verbergen (Artikel 332). Ja der Rath leiste sogar ihrer abergläubischen Religion directen Vorschub, denn er gestatte ihnen das Holen von Reisern aus dem Stadtwald für ihr Hüttenfest (Artikel 199). Kein Wunder, daß diese Nachsicht die Juden immer Näheres hierüber im Anhang.