Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 25)
- Language
- German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettrnilch'schen Aufstand 1612—1618. 151 diejenigen, welche keine Stättigkeit besäßen, binnen vier Wochen aus der Stadt zu verweisen ^). Was blieb nun den Juden anders übrig, als den Kaiser selbst um Schutz anzugehen. Sie stellten ihm ihre bedrängte Lage vor, in welche sie unverdient gerathen wären, denn sie verhielten sich in Frankfurt so, daß sich Niemand über sie beschweren könne; sie erinnerten an die von ihm und seinen Vorgängern bestätigten Privilegien, nach welchen sie nicht ohne kaiserliche Einwilligung vertrieben werden dürften, und baten durch ein Poenalmandat zu bestimmen, daß jeder ihnen zugefügte Schaden von der Stadt zu ersetzen sei. Im Gefühl ihrer Unschuld erklärten sie sich bereit. Jedem, welcher Ansprüche oder Klagen gegen sie vorbringen wolle. Rede und Antwort zu stehen?). Damit ließ der Ausschuß nicht lange auf sich warten. Am 3. November übergab er den Subdelegirten eine höchst umfangreiche Beschwerdefchrift — sie zählt im Druck nicht weniger als 40 Folioseiten^). Sie war, wie auch alle anderen Supplicationen, von einigen Advokaten abgefaßt, welche, aus persönlichen Gründen gegen den Rath und die Juden leidenschaftlich eingenommen, sich mit offnen Armen in die Bewegung gestürzt hatten und dem Ausschuß gegen eine ungewöhnlich hohe Besoldung dienten. Auf den Inhalt der Schrift müssen wir näher eingehen, da wir daraus entnehmen, was alles den Juden zur Last gelegt wurde. Der oder die Verfasser der Schrift beginnen mit der Klage über das ärgerliche und gotteslästerliche Leben der Juden, über ihre Berrätherei, Zauberei u. s. w. Er sieht voraus, daß sie des Höchsten Zorn auf die Stadt herabladen und ihren Untergang herbeiführen werden; schon jetzt leide sehr ihr Wohlstand und Verdienst durch den Handel der Juden; bald würden sie die Bürger noch vollends an den Bettelstab bringen. Der Rath freilich verschließe dem gegenüber absichtlich die Augen; aber die Subdelegirten würden nach Lesung der Schrift erkennen, wie hoch gefährlich und schädlich die Juden nicht allein der Stadt, sondern auch dem heiligen Römischen Reich seien und deshalb die Bitte erfüllen, die gottlose Rette aus der Stadt gänzlich zu entfernen. Daß dazu die Bürgerschaft berechtigt sei, ergäben deutlich die Privilegien — wie wir wissen, hatte sie ja der Rath veröffentlichen müssen — ') 1. e. III, 17; Brgm. 1612, 17. IX. 2) Low. ^et. I, 2 und 3. 3) Diarium kistoriemn S. 70—110.