Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 24)
- Language
- German
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150 Kraeauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Da nun fortwährend die Menge bearbeitet und auch von der Kanzel herab die religiösen Leidenschaften gegen die Juden angefacht wurdenwar es nicht zu verwundern, daß der Pöbel nicht bei theoretischen Erörterungen stehen blieb, sondern bald auch thätlich gegen sie vorging. Bereits im August wurden sie derart verhöhnt und belästigt, daß sie sich nur ungern in die Straßen der Stadt getrauten und es noch viel weniger wagten, in- und außerhalb derselben ihrem Erwerb nachzugehenIhre Lage wurde dadurch noch verschlimmert, daß sich viele ihrer Schuldner, die veränderten Zeitumstände benützend, weigerten, den Verpflichtungen gegen sie nachzukommen. Die inzwischen erfolgte Ankunft der Subdelegirten ^) der kaiserlichen Commissarien änderte darin nichts. Die Zünfte fragten wenig nach ihnen; sie beschlossen vielmehr durch eine Reihe von Maßregeln den Juden den Aufenthalt in der Stadt gänzlich zu verleiden. Zunächst bestimmten sie in der Sitzung vom 1Z. Oktober, kein Zünftiger solle einem Juden bei Verlust seiner Ehre und des Stubenrechtes „in währender Ochsenschlacht" Fleisch abkaufen; ebensowenig solle ein Bäcker jüdischen Zwischenhändlern Brot oder sonstige Backwaren verabreichen ^). Und dabei hatten die Zünfte erst kurz vorher den Commissarien betheuert, daß nicht die geringste Ungebühr oder Thätlichkeit von ihrer Seite gegen die Juden erfolgen würde. Der Rath hütete sich wohl, zu Gunsten der Juden einzuschreiten. Zm Gegentheil, gerade jetzt, wo sich eine wahre Flut von Anklagen gegen seine Mißwirtschaft auf allen Gebieten der Verwaltung erhob, beschloß er, um seine ohnehin schon unsichere Stellung nicht noch mehr zu erschüttern, sie ihrem Schicksal zu überlassen. Den reichsstädtischen^) Abgesandten erklärte er officiell, an der Judenschaft wäre ihm nicht viel gelegen^), und den jüdischen Baumeistern befahl er bei Strafe von 200 Goldgulden, alle 9. IX; Brgm. von 16. IX. Kais. Com. I, vom 23. IX. Diarium kistorieum 65 und 67. Brgun. XXXIV, 15. 2) S. ihre Supplication an den Kaiser in lorü. H.et. I, 2. Vier mainzische: Kaspar von Elz, Großhofmeister und Amtmann zu Prozelten; Wolf Friedrich v. Dalberg, Lizentiat Philipp Faust und Dr. ^'ur. Heinrich Faber, sowie 2 hessische: Dr. ^'ur. Johann Faber und Professor Friderus Mindanus. Später begegnen wir anderen Subdelegirten. ^) Diarium nistorieum S. 69. Worms, Ulm, Nürnberg hatten zur Schlichtung des Zwistes Vertreter nach Frankfurt geschickt. y Brgun. II, 66.