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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 144

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 144 (sequence 18)
Language
German
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144 Kracauev: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Am Schluß der Eingabe wird die Erwartung ausgesprochen, „der Kaiser werde gewiß das jüdische Joch von den Bürgern nehmen und nicht dulden, daß Freie von Knechten, von solchem verfluchten und der ganzen Welt zum ewigen Schauspiel ihrer Verbrechung und Mordes an Herrn Jesu übrig verbliebenen Volke von Haus, Hof, Weib und Kind getrieben, ja beneben denselben in äußerste Roth, Armuth und zur Dienstbarkeit gebracht werden sollten.--Andrerseits werden Glück und Wohlstand sofort in den Staat und bei den einzelnen einkehren, falls die Landesverderber und Müßiggänger aus dem Wege geräumt und abgeschafft würden. Darob wird der Allerhöchste einen süßen Geruch empfangen und die Engel werden darüber frohlocken, und die heilige Dreifaltigkeit wird dem Kaiser Glück und Wohlfahrt verleihen" u. s. w. Dieser aber hatte augenscheinlich keine Lust, sich den so verlockenden Lohn zu erwerben. Schon am 23. Juni verließ er Frankfurt. Der Aufenthalt daselbst war ihm wohl durch die Zwistigkeiten zwischen Bürgerschaft und Rath verleidet worden. Die Stimmung zwischen beiden drohte immer feindseliger zu werden. Dazu trug die Haltung des letzteren nicht wenig bei. In seinem Gegenbericht an den Kaiser klagte er über das gesetzwidrige Benehmen der Zünfte. Gegen das ausdrückliche Verbot des Rathes und den von ihnen geleisteten Eid hätten sie sich zusammengerottet und Beschwerdeschristen gegen die Obrigkeit abgefaßt. Was verlange man denn von ihr? Die Publicirung der Privilegien? Dieselben seien, soweit sie für den Einzelnen überhaupt Interesse hätten, längst bekannt. Oder eine Verminderung der Anzahl der Juden? Es existire keine Bestimmung darüber, wieviel deren höchstens in der Stadt wohnen dürften; ihre Zahl sei auch durchaus keine übermäßige. Richtig sei, daß sie einen höheren Zins nähmen, als die Reichsgesetze bestimmten; dazu seien sie aber kraft der Stättigkeit und der kaiserlichen Privilegien befugt. Wer zwänge überhaupt die Bürger, von den Juden zu leihen? Schon vor Jahren habe der Rath seine Bereitwilligkeit erklärt, Geld um 5°/g vorzuschießen gegen sichere Unterlage; der größere Theil der Bürgerschaft wolle aber lieber, wenn er durch unvorsichtiges Haushalten und liederliches Aufborgen in Schulden gerathen sei, von den Juden leihen, um nur seine bedrängte Lage zu verheimlichen 2). Zum Schluß bat der Rath den Kaiser, da das Gebahren der Zünfte leicht zu einem Aufstand führen könne, bei Zeiten Vorkehrungsmaßregeln zu treffen, daß die Obrigkeit der Gebühr nach respektirt und damit allem Unheil vorgebeugt werde.!) viai'imn kistorleuui S. 15—IL. -) Diarium kiLwrienm S. 19.

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