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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 139

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 139 (sequence 13)
Language
German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—2618. 139 Rathsbeschluß Ebenso war den Juden verboten, Spezereien zu verkaufen, wenn sie nicht pfandweise in ihren Besitz gelangt waren 2). Der Grundgedanke der Gesetzgebung war eben der, die christlichen Händler, soweit es nur irgendwie anging, vor der Konkurrenz der Juden zu schützen. Deshalb war nur ersteren gestattet, Kramläden auf dem Markte oder sonstwo in der Stadt zu halten Die Juden blieben aus ihre Gasse beschränkt oder auf das Hausiren angewiesen. Besonders den kleineren christlichen Händler begünstigte die Gesetzgebung. Der Detailverkauf von Tuch war ihm ausschließlich vorbehalten; die Juden durften dieses nur in ganzen, halben oder viertel Stücken ausschneiden^). Auch eine Menge anderer Waaren durften sie nicht im Kleinverkauf absetzen So waren sie fast auf allen Gebieten des Erwerbes eingeengt und eingeschränkt. Wir werden es daher begreiflich finden, daß sie im Kampfe für das tägliche Brot sich über die ihnen gezogenen Grenzen hinwegzusetzen und auch in solche Gebiete des Handels einzudringen suchten, die gesetzlich nur den Christen vorbehalten blieben. Ebenso begreiflich ist es aber, daß sie hierbei fortdauernd auf den Widerstand der Zünfte und Krämer stießen, welche darin einen Eingriff in ihre Privilegien erblickten. Wir haben aus dieser Zeit eine Menge von Beschwerdeschriften über die von den Juden erwachsende Konkurrenz. Bald wissen die Schneider zu berichten, daß ein Haufen neuer Kleider in der Judengasse aufbewahrt liege; bald klagen die Seiden-, Gewand-, Gewürzkrämer u. s. w., daß ihnen die Juden „durch Verkauf aller Waaren Eintrag thun und das Brot vor den Thüren und Läden, ja gar vor dem Mund hinwegzuschneiden sich nicht entblöden" ^). Daher der Wunsch der Zünfte und Krämer, denen sich besonders eifrig die in der Stadt wohnenden niederländischen Kaufleute anschlössen, sich von der so lästig gewordenen Konkurrenz durch Vertreibung der Juden zu befreien. Einen weiteren Grund zur Unzufriedenheit und zu Klagen gab der den Frankfurter Juden gestattete Zinsfuß von 12 Procent (während die Christen nach den Reichsgesetzen nur 5 bis 6 Procent nehmen durften). So konnte in wenigen Jahren die Schuld lawinenartig anwachsen. Doch behauptete Vom 21. August 1611. 2) Slättigk. S. 136. 3) 1. c. S. 135. 4) 1. e. S. 135. 5) 1. 0. S. 135. 6) S. auch Diarium kistorieum S. 87 und folg.

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