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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 31

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Kleine Beiträge zur Geschichte der Juden in Berlin
Date
1890-01-01
Page
Seite 31 (sequence 3)
Language
German
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Geiger: Kleine Beiträge zur Geschichte der Juden in Berlin. 31 durchgeführte Maßregel wäre. Die Obrigkeit habe daher auf ein anständiges Leben der Juden zu dringen und ihnen den Handel am Sonntag zu verbieten. Die geistlichen und Privatpersonen dagegen hätten durch Gebet und öffentliches Wort für die Bekehrung zu sorgen^), wobei die Prediger sich außer christlichen Schriften auch der jüdischen z. B. des Talmud zu bedienen haben; dem ernstlich strebenden Judenmissionar wird empfohlen, sich mit dem „tapfern und in solchen Sachen geübten" Herrn Ezardi in Verbindung zu setzen, ausdrücklich aber hebt Spener hervor, — und auch darin zeigt sich seine gerechte Gesinnung — daß ein Kind wider den Willen des Vaters nicht getaust werden dürfet. Spener redet zwar gelegentlich von der Verstocktheit der Juden und setzt auseinander, daß man mit gütiger Ueberredung derselben nicht ermüden solle, betont aber mit großem Nachdruck (Band IV, S. 98), daß man sie nicht verjagen dürfe. Der Grund für diese Ansicht ist freilich nicht bloß Milde, sondern die Erwägung, daß die Juden infolge solcher Mißhandlung zu den Türken gehen und dadurch ihre Seelen dem Christenglauben entziehen würden. Auch sonst empfiehlt er milde Behandlung z. B. Pflege in Krankheitsfällen (Band II, S. 276) und räch nur einzelne Beschränkungen an, z. B. daß man Judenärzte und -Hebammen nicht gebrauche (a. a. O.) und ferner, daß man Christen am Sabbath den Juden keinen Dienst thun lassen solle (Band IV, S. 91). Sehr merkwürdig ist es, daß er trotz seines Kampfes gegen einzelne Lehren der Juden doch betont daß dieselben den Messias nicht vergeblich erwarten (Band 111, S. 256), und daß er trotz seiner Betrachtung der Juden als Verworfener und Verfluchter doch der Ueberzeugung ist, daß dieser Fluch von ihnen genommen werde (Band I, S. 210). ^) 2. Kurfürst August von Sachsen in Berlin. 1728. In der seltenen Schrift „Das frolockende Berlin. Oder Historische Nachricht Dererjenigen öffentlichen Freudens-Bezeigungen und sinnreichen Jllu-!) Die Juden feien zu überreden, aber nicht zu zwingen, christliche Schriften zu lesen. „Aber einestheils sind der Juden sehr wenige, die unser Teutsches lesen können, und anderentheils würden sie schwer dazu zu disponiren sein". y Band I, Anhang S. 155—157. 3) Von einzelnen jüdischen Sitten hat Spener Kenntniß, z. B. daß bei den Juden Scheidebriefe wegen geringer Ursachen gegeben werden (Band H, S. 602 folg.), und daß keine Jüdin ohne Scheidebrief einen anderen Mann Heirathen dürfe (Bd. IV, S. 735). An letzterer Stelle erzählt er, daß sogar eine christliche Obrigkeit einen getauften Juden gezwungen habe, seiner Jüdin gebliebenen Frau einen Scheidebrief unter seinem früheren jüdischen Namen auszustellen.

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