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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 22

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1890-01-01
Page
Seite 22 (sequence 5)
Language
German
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32 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden größter Anstrengung die Abgaben von ihnen herauspressen könnte; eine neue Steuer vermöchten sie nur unter Schädigung der städtischen Einkünfte zu leisten i). Der Reichshofrath brachte dem Frankfurter Ständebeschluß wenig Sympathien entgegen; er erblickte in ihm eine Stärkung der Reichsstände auf Kosten der kaiserlichen Macht. Daher lautete der Bescheid Ferdinands III. ablehnend. Die Steuer wäre weder praktizirlich, noch würde sie erkleckliche Mittel liefern. Die Erfahrung habe bis dato erwiesen, daß der wenigste Theil unter den Juden vermöglich sei, da die Wohlhabendsten unter ihnen das Reich verlassen hätten. Er erinnerte auch an die Ergebnisse der Kronsteuer und des Opferpfennigs, die in weit besseren Zeiten nicht nur nichts eingebracht, sondern nicht einmal die Unkosten gedeckt hätten; und wie viel ungünstiger sei die jetzige Zeitlage 2). Bald erfuhren die Frankfurter Juden, daß die Stände es bei diesem kaiserlichen Bescheid nicht bewenden ließen. Um die Unkosten zu vermeiden oder möglichst einzuschränken, schlugen sie vor, daß alle Obrigkeiten, in deren Gebiet Juden säßen, ein genaues Verzeichnis derselben dem Kammergericht einschicken sollten, welches dann auf Grund der Listen besondere Inspektoren mit der Einziehung der Gelder zu betrauen hätte. Im eigenen Interesse der Juden läge es, daß das Kammergericht vollzählig mit Richtern besetzt würde, und durch regelmäßige Besoldung die dort herrschenden traurigen Zustände verschwänden, „denn noch viel mehr als von den Christen, würden die Präsidenten und Assessors von den Juden mit ihren unwichtigen und verdrießlichen Händeln angelaufen und molestirt". Die Stände räumten zwar die Verarmung der Juden ein, doch seien die Christen noch schlimmer daran, da erstere nicht zu Hut-, Wacht-, Frohn- und andren Herrendiensten angehalten, sondern von allen Personalbeschwerden befreit, in ihren Haushaltungen bei Tag und Nacht ruhig und unbelästigt gelassen würden. Auch eine Auswanderung der Juden aus Furcht vor der Steuer sei nicht zu befürchten, da die Erkaufung des neuen Schutzes ihnen höher zu stehen kommen würde, als die Kammergerichtssteuer. Abermals lehnte Ferdinand III. die Steuer ab. Trotzdem kamen die Stände auf den Reichstagen zu Münster und Osnabrück von neuem auf sie zurück; sie beantragten, daß wenigstens eine einmalige Abgabe von den Juden zur Unterhaltung des Kammergerichtes, dessen elende Zustände >) Brgm. 1645, März 25. 2) Untergew. 1. e.

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