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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 21

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1890-01-01
Page
Seite 21 (sequence 4)
Language
German
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im dreißigjährigen Kriege. 21 Forderungen inzwischen sehr herabgesetzt — zu erpressen, aber ohne jeden Erfolg. Ein ähnliches Mißgeschick hatte der uns bereits aus der Mansfeld'schen Angelegenheit (1622—1623) bekannte Erzherzog Leopold von Oesterreich. Er verlangte 1646 von der Frankfurter Judenschaft 9500 Reichsthaler als angebliche Schutzgelder, die sie dem Kaiser schuldig wären, und welche dieser ihm zur freien Verfügung überlassen habe; im Weigerungsfalle drohte er mit Exekution. Der Rath wies ihn kurz ab mit dem Bemerken, daß die Juden dem Kaiser niemals Schutzgelder bezahlt hätten, noch zu bezahlen schuldig seien. Dabei beruhigte sich auch der Erzherzog. Seinem Oberstlieutenant Weißenheimer, der mit den von den Juden zu erhaltenden Geldern in Frankfurt Truppen werben wollte, wurde dies vom Rathe untersagt und ihm bedeutet, die Juden unmolestirt zu lassen^). Aber auch noch von Seiten der Reichsstände gedachte man der Juden. Auf einer zu Frankfurt 1644 abgehaltenen Ständeversammlung wurde beschlossen, zur besseren Unterhaltung des Kammergerichtes in Speyer von sämmtlichen im Römischen Reich befindlichen Juden pro Person jährlich einen Goldgulden zu erheben Gegen diesen Beschluß liefen von allen Seiten beim Reichshofrathe Proteste ein, nicht nur von den Juden allein, sondern auch von verschiedenen Ständen ^). Besonders bekämpfte der Landgraf von Hessen-Darmstadt aufs Energischste diese Steuer. Dadurch würde denjenigen Ständen, unter welchen Juden gesessen wären, das Recht, diese zu besteuern, gleichsam entzogen und dem Reiche zugeeignet; dieses maße sich eine neue Inspektion und Jurisdiktion an. Es sei auch unbillig und den Ständen nicht zugelassen, daß einer in des andern Beutel und Vermögen votire u. s. w., da viele Stände gar keine Juden hätten. Seinen Gründen schloß sich auch der Frankfurter Rath an. Er behauptete, der fragliche Beschluß ginge von den Ständen aus, unter denen keine Juden säßen, und die mit ihren Zahlungen stark im Rückstände wären, während dagegen Frankfurt stets pünktlich seinen Verpflichtungen nachgekommen sei. Ferner hob er in Übereinstimmung mit den übrigen Protesten hervor, daß man bei der gänzlichen Verarmung der Juden nur mit t) Untergew. v. 14 und Brgm. 1646, Aug. 25 und 27. -) s. Brgm. 1644, Febr. 22 und Untergew. L. 47; Gemeindeb. 112 d. 6) So von dem Grafen Georg Albrecht zu Erbach als Vormund des Grafen von Hanau für dessen Juden; von dem Burggrafen zu Friedberg; dem Domkapitel zu Trier; den Kurfürsten von Mainz und Köln u. s. w.

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