Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 2)
- Language
- German
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im dreißigjährigen Kriege. 19 Die Juden baten sich hierauf Bedenkzeit aus. Inzwischen beriet man sich im Rathe über des Kaisers Forderung; man gelangte endlich zu dem Schlüsse, erst die Erklärung der Judenschaft abzuwarten ^). Diese erfolgte am 3V. April; sie lehnte die Anleihe ab, doch zeigte sie sich bereit, 1500 bis 2000 fl. als Geschenk in des Kaisers Kammer zu legen und zwar „prinzipaliter" deswegen, „damit ein Ehrbarer Rath ferneren Molestirens geübrigt sein könnte". Ginge aber der Kommissar daraus nicht ein, so wollten sie ihre Sache dem Kaiser selbst darstellen. Ersterer drang nun in den Rath, Gewaltmaßregeln gegen die Juden anzuwenden. Er solle einige ihrer Nettesten in den Römer vorladen und sie daselbst solange festhalten, bis sie nachgeben würden, oder er solle sich von ihren Schuldnern auf Abschlag Gelder vorschießen lassen. Dieses Ansinnen lehnte aber der Rath, auf das Gutachten der Schöffen und der Advokaten hin, entschieden ab-). Die Juden schickten inzwischen eine Gesandtschaft an den Hof nach Wien, welche in ihren Bemühungen von Pistorius von Burgdorf aufs kräftigste unterstützt wurde ^). Die Hofkammer lehnte aber jeden Vergleich mit den Juden schroff ab; sie kehrten schließlich unverrichteter Sache wieder nach Hause zurück. Bald nach ihrer Ankunft daselbst ermahnte der Kaiser den Rath und den Stadtschultheißen Stephan von Kronstetten, falls die Juden in ihrer Hartnäckigkeit gegen Porß weiter beharren würden, die geziemenden Kompellirungsmittel gegen sie zu ergreifen *). Er versprach sogar der Stadt, daß all das Geld, welches die Juden ihm geben würden, ihr von ihren künftigen Reichsbewilligungen abgezogen werden sollte. Aber die Stadt widerstand auch dieser Versuchung. Sie erklärte Porß^), jemand mit Gewalt zum Darlehen zu zwingen, sei stets sehr bedenklich; aber in einer so berühmten Kaiserlichen Wahl-, Reichs- und Meßstadt um so weniger praktizirlich, als es bei der Posterität und sonsten unverantwortlich fallen möge. Solche ausgepreßte Verleihungsmittel würden, wie dem Kommissar wohl bekannt sei, bei den Kauf- und Handelsleuten übel aufgenommen und dieselben veranlassen, der Stadt den Rücken zuzukehren. Die früheren Kaiser hätten zwar auch von den Juden hin und wieder Summen gefordert, aber stets bei weitem geringere; dies möge er Ferdinand III. vorstellen. 5) Brgm. 1638, April 28. -) 1. e. Mai. 2) Brgm. 1633, Mai 8. 4) s. Brgm. 1638, Oktober 30. 5) s. auch 1. e. Nov. 29.