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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 18

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1890-01-01
Page
Seite 18 (sequence 1)
Language
German
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18 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden Seiträge zur Geschichte der Frankfurter Äuden im dreißigjährigen Kriege. Von Z. Kraeauer. Teil II. Die äußere Geschichte der Juden; ihr Verhältnis zu Kaiser und Reich. (Schluß.) Dies erhöhte Selbstbewußtsein zeigte der Rath auch gegen den Kaiser Ferdinand III. Derselbe verzichtete, wenigstens so lange der Krieg währte, auf die Einziehung des Opferpfennigs — die Kronsteuer hatten die Frankfurter Juden ihm gleich bei seiner Thronbesteigung verehrt; dagegen suchte er in anderer Form, in Erhebung von Anleihen?c. sich deren finanzielle Kräfte nutzbar zu machen. So erschien schon Anfang März 1639 sein Kommissar Porß mit dem Ansinnen an den Rath „weil Jhro Majestät ein Zeit hero ein markliches auch aus dem ihrigen angewendet und noch ferner anzuwenden hätten, die Iudenschaft zu veranlassen, dem Kaiser eine merkliche Summe verleihensweise und gegen gebührende Verschreibung herzuschießen" i). Porß suchte dem Rath die Forderung dadurch annehmbarer zu machen, daß er versicherte, man habe eigentlich in Wien von der Stadt Geld fordern wollen, worauf er aber nicht eingegangen wäre. Der Rath bedeutete dem Kommissarius, mit den Juden selbst in Verhandlungen zu treten, denen seine Deputirten beiwohnten. Die Juden beorderten vier Vorsteher dazu. Diesen stellte Porß vor, daß sie sich einstweilen noch unter des Adlers (des Kaisers) Schutz befänden, aber leicht ermessen könnten, wie es mit ihnen hinauslaufen würde, wenn ihnen derselbe aufgesagt und benommen würde. Er drohte ihnen auch mit der Wiedereinlösung, durch welche sie dann absolut unter des Kaisers Gewalt kämen. Dieser begehre weiter nichts als ein Anlehen und zwar kontraktweise auf Verschreibung und Anweisung. Brgm. 1635, Mai 3.

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