Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2259275-2259324-2259326-2264351--1383-2264406- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. 15 sich für seinen Juden Seligmann in einem Erbstreit mit einem Rothenburger Juden verwandt hatte, dahin, daß Christen nicht gebühre in dieser Angelegenheit zu entscheiden, daß er vielmehr die beiden Parteien vor ihren Hochmeister verwiesen habe, sich daselbst Entscheidung zu holen. Außerdem sind wohl die meisten Rothenburger Rabbiner Leiter einer Schule gewesen, und diese scheint sich auch noch in unserer Periode, also nach den Tagen des berühmten R. Mei'r, großen Rufes erfreut zu haben. Daß Mendel von Pappenheim, den wir früher schon in seinem Streit mit den Nürnbergern kennen lernten, als Lehrer weithin bekannt war, darf man aus einer Verordnung des Nürnberger Raths vom Jahre 1383 folgern, durch welche allen Nürnberger Juden und Jüdinnen bei einer Strafe von hundert Gulden verboten wird, ihre Kinder und Freunde bei „Meister Mendel dem Juden gesessen zu Rothenburg" lernen zu lassen, während zugleich angeordnet wird, daß diejenigen Nürnberger Juden, welche die Rothenburger Schule schon besuchen, binnen vier Wochen von dort heimzuholen sind ^). Ob der Günstling Ruprechts, Meister Israel von Nürnbergs), auch in Rothenburg, wo er sich 1406 niederließ, eine Lehrthätigkeit ausgeübt hat, wissen wir nicht; aber 1414 fanden wir schon früher einen Juden aus Bernheim auf der Rothenburger Schule^). Und um die Mitte des 15. Jahrhunderts zeugt es für die Bedeutung der Rothenburger Gemeinde, daß Bischof Konrad von Würzburg 1457 den Rothenburger Rabbiner Jacob auch mit der Verwesung des Rabbineramtes in Würzburg, das zur Zeit unbesetzt war, beauftragtes. V. Beziehungen der Stadt zu auswärtigen Juden nach 1520. An dem Grundsatz, daß Juden das Gebiet der Stadt Rothenburg nicht betreten sollen, hat die Stadt nach der Vertreibung von 1520 streng festgehalten und denselben noch dadurch verschärft, daß sie ihren Bürgern jeglichen geschäftlichen Verkehr mit Juden untersagte. Daran haben auch alle Verwendungsschreiben auswärtiger Grafen und Herren, wie solche auch aus den nächsten Jahren zahlreich vorliegen, nichts zu ändern vermocht; wie dringend auch darin für einzelne Juden um Einlaß in die Stadt gebeten wird, der Rath lehnt alle derartigen Gesuche mit einem Hinweis auf seine Privilegien und Freiheiten ab und läßt auch den mehrmals gemachten Barbeck, Gesch. der Juden in Nürnberg S. 22. 2) Bd. III, 323. Bd. III, 310. 4) Hefsner, Gesch. der Juden in Franken S. 73.