Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
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14 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. bei dem Vertrage betheiligten Fürsten — nur um diese handelt es sich selbstverständlich — ersehen. Es hat natürlich kein Interesse, hier die Namen sämmtlicher Personen, die den Rothenburger Juden verschuldet waren, zu wiederholen, aber es ist wirtschaftsgeschichtlich von Interesse, eine Gesammtaufstellung aus jenen Einzelangaben zu machenDanach hatten Mosse von Biberern und sein Knecht Esel, deren Forderungen zusammen verzeichnet sind, 53 Schuldbriefe über 1203 Gulden und 54 Pfund; Mach, Lezars Eidam, 12 Schuldbriefe über 203 Gulden; Lezar von Schwarzach 126 Schuldbriefe über 1778 Gulden und 26 Pfund; Smoel, Sohn Lezars, 6 Schuldbriefe über 47 Gulden; Menndlin 181 Schuldbriefe über 3045 Gulden; so daß im Ganzen allein diesen sechs Rothenburger Juden aus dem Gebiet jener Herren 6281 Gulden und 70 Pfund in 378 Einzelposten geschuldet wurden. Einen Arzt finden wir in unserem Actenmaterial nur einmal unter den Rothenburgs Juden erwähnt: es ist jener Joseph Oeringer, dessen wir schon früher gedachten. In einem Schreiben aus dem Jahre 1518 (f. 158), welches der Amtmann Albrecht von Vestenberg an den Rath richtet, wird er als „in ertseue^ dsrunckt^ bezeichnet; der Amtmann bittet ihm Urlaub aus der Stadt zu ertheilen, damit er zwei Verwandten des Bittstellers seine ärztliche Hilfe spenden könne und verspricht ihm dafür gebührliche Belohnung zu entrichten. Auch in der Stadt selbst scheint er eine ziemlich ausgebreitete Praxis unter den Christen ausgeübt zu haben; noch nach dem Auszuge hatte er nicht unerhebliche Forderungen für Honorar an Rothenburger Bürger geltend zu machen und aus der Rechnung, die er dem Rathe einreichte (f. 215 ff.) ersehen wir, daß seine Ansprüche für die Heilung eines Beinbruchs oder einer Brandwunde oder die Anlegung eines Verbandes nicht unbillig waren: der höchste Satz, den er aufstellt, ist sechs Gulden für die Heilung zweier Beinbrüche. Daneben hat sich Joseph übrigens auch mit Waarenhandel beschäftigt: er hat noch Forderungen für Zinn und Kleider, sowie für eine Trommete, die er dem Altbürgermeister Faysheimer geliefert hat. Sonst treten aus der Masse der Einzelnen nur noch die Rabbiner oder Hochmeister hervor, die wir z. Th. schon in anderem Zusammenhange zu nennen hatten. Abgesehen von ihren rein geistlichen Functionen übten sie die Gerichtsbarkeit in Processen von Juden unter einander aus; noch 1518 bescheidet der Rath (f. 159) den Grafen Jorg von Wertheim, der Ich lasse die Bruchtheile von Gulden und die selten vorkommenden Naturalforderungen — einmal zwei Malter Weizen, einmal sechs Butten Obst u. dgl. — unberücksichtigt, und rechne alte und neue Pfund zusammen.