Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1890-01-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259324-2259326-2264351--1384-2264407
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

16 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. Einwand, daß auch die Juden kaiserliche Privilegien hätten, welche ihnen freien Verkehr auf allen Straßen des Reichs verbürgten, einfach unberücksichtigt. Selbst auf getaufte Juden erstreckt sich dies Verbot; in fast ergötzlicher Weise klagt darüber einmal im Jahre 1528 ein gewisser Ender (f. 249), der Sohn eines früheren Rothenburger Juden Hajem, der nach Jerusalem ausgewandert und dort gestorben war. Obwohl er sich im Jahre nach dem Bauernkrieg — also wohl 1526 — mit Weib und Kind hatte taufen lassen, wurde ihm in Rothenburg, wohin er sich im Gefolge eines Edelmanns Adam Bernheimer von Habelstein begeben hatte, um einige von seinem Vater ererbte Forderungen einzuziehen, das Stadtthor verschlossen. Vergebens verwandte sich der Edelmann für ihn. — Lieber, soll er zu dem Thorwart gesagt haben, was hebst Du an, warum willst Du ihn nit hereinlassen; ist er doch kein Jud mehr, er ist als ein guter Christ als ich —, vergebens ward auch der Bürgermeister angerufen; das Thor ward dem neuen Christen nicht geöffnet. Eine Ausnahme von diesem Verbot ist regelmäßig nur dann gemacht worden, wenn Juden zu einer Gerichtssitzung nach Rothenburg geladen waren; in solchen Fällen ertheilte ihnen der Rath freies Geleit in die Stadt und aus derselben; aber auch dazu war er mehrfach nur durch die Einmischung des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil und durch die Drohung mit einer Klage wegen Justizverweigerung zu bewegen. Sonst ist, soviel ich sehe, im 16. Jahrhundert die Erlaubnis zum Betreten der Stadt nur zu Gunsten des auch sonst, wie deutlich ersichtlich ist, eine Ausnahmestellung einnehmenden Arztes Joseph Oer'mger ertheilt worden; noch 1546, als einer seiner Verwandten in der Stadt wegen Totschlages verhaftet war, ist ihm seine Bitte um Einlaß gewährt und ihm, da er fast erblindet war, gestattet worden, zwei Freunde mit sich zu bringen. Ob schon im Jahre 1538 eine andere Ausnahme zu Gunsten eines anderen Arztes gemacht worden ist, bleibt zweifelhast. Aus diesem Jahre haben wir ein Schreiben (f. 250) eines gewissen Mosche Schtoffelschteiner (so schreibt er sich) aus Siebenhausen, welcher erklärt, er habe gehört, daß sich in Rothenburg ein Jude aufhalte, welcher sich großer Meisterschaft in der Arzneikunst berühme und sich fleißig etlicher preßhafter Leute angenommen habe oder annehme. „Nun wie dem sei", schreibt er, „so Hab ich keinen gewissen Grund; aber das ist mein Anliegen: derselbe Jud soll sich auf meinen Namen nennen und auf meinen Namen Briefe anschlagen; nämlich soll er sich nennen Mosche Schtoffelschteiner. So dem also wäre, so hätte er sich unrecht genannt. Denn gewißlich ist keiner in Deutschland, der mehr Mosche Schtoffelschteiner heißt denn ich allein und muß ich mich be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.