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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 1 · p. Seite 3

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1890-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. Z üieselden ptanät umd äas Aelieden kandt^ut, 6a9 inen ain Zeäer, ^vie er es empfanden dat, veräerlien de^alen soll, unä one a1l6n ^esueeli ^viäer ^eden sollen. Ilnä liierauk gebeut ain erdar ratk allen nncl Decken iren dur^sru, in^onern unä uvtertullnsu be^ iren aiäen und piliel^teu, äamit ^'eäer aim erdern rata ver^vanät unä ^u^etdan ist, 6aL2 sie äie ^uäen äise 2ez^t lan^ dez^ äero senut^ unä seliirm, äen sie von airn erdarn ratli Kaden, sollen undetrudt unä undelestiA dleiden lassen, unä mit ainieder tetlieden danälun^ in werten oäer werken, daimdlied oäer etkentlied, in iren deusern noed äer passen, nit delaidi^en oäer dekdommern in Rainen we^ dev sedwerer strafe ains^ ratds an laid un6 an ^ut. varnaod wiss sieli inevi^klien riedten. ^etum rvonta^s naeli I^eondaräi anno ete. im neun^enenäev. ^) In der Proclamation fällt besonders die Stelle auf, in welcher der Rath erklärt, die Juden seien „auf ihr Begehren" beurlaubt, also nicht eigentlich aus der Stadt vertrieben worden. Auch in ihren späteren Erklärungen hat die städtische Behörde an dieser Art den Vorgang darzustellen festgehalten; in den mir vorliegenden Concepten zu einem Bericht an den Kaiser, der über die Maßregel Rechenschaft verlangte^), heißt es, daß die Prediger in der Stadt, nicht vom Rath aufgereizt, sondern gegen dessen Wunsch und Willen, aber ohne daß er es habe verhindern können, gegen die Juden gepredigt und das Volk aufgereizt hätten; in Folge dessen sei der Judenschast „mit Steinwurf" und „anderem" manche Beschwernis widerfahren, ohne daß der Rath dagegen habe einschreiten können, weil man ihm keine bestimmten Personen angezeigt habe: diese Agitation sei es dann gewesen, welche die Juden veranlaßt habe, um Urlaub aus der Stadt zu bitten. Auch ein Jude selbst — es ist der Schulklopfer Michel — hat noch vor dem für den Auszug aus der Stadt bestimmten Termin eine ähnliche Aeußerung gethan; in einer Eingabe an den Rath, die freilich von dem Rathsschreiber selbst entworfen oder wenigstens durchcorrigirt ist, sagt auch er, daß die Entlassung der Juden auf ihr Begehren erfolgt sei. Dennoch wird diese Darstellung des Sachverhalts als eine glaubwürdige nicht angesehen werden können. Allerdings, daß von einzelnen Prädicanten eine lebhafte Agitation gegen die Juden begonnen worden und daß diese zu tumultuarischen Gewaltscenen geführt hat, ist nicht zu bezweifeln: wir haben noch (f. 209) eine flehentliche Eingabe der „gemeinen Jüdisch-!) Abschrift auf f. 3* unseres Bandes. Ein kleiner Theil des Edicts ist gedruckt bei v. Wintersbach I, 93. 2) Eine Stelle aus einem der mir vorliegenden Concepte hat v. Wintersbach I, 94 abgedruckt. 1*

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