Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 34)
- Language
- German
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370 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden Majestät selbst repräsentirten, zu setzen; nichtsdestoweniger habe man den Juden den Kontrakt zum Untersiegeln zugeschickt, doch diese hätten sich damit entschuldigt, daß sie sich keines Siegels bedienen dürften. Uebrigens erfahre die Stadt dabei keine Verletzung ihrer Privilegien; nicht sie, sondern die Juden hätten den Opferpfennig zu zahlen. Er erinnerte sie auch daran, daß vor wenig Jahren der Rath sich selbst zu dieser Kommission hatte ge-- brauchen lassen, damit also zugegeben habe, daß die Judenschaft im Reich schuldig sei, diese Gebühren dem Kaiser zu erstatten'). Schließlich verlangte er die Wortführer der Juden selbst zu sprechen. Diese bestritten aber alle seine Behauptungen und räumten nur ein, es wäre ihnen ein Brief so ganz glatt und ohne Pettschaft und Unterschrift zugestellt worden mit der Aufforderung, ihn zu unterschreiben; sie hätten aber solche Umstände darin gesunden, daß sie es entschieden abgelehnt hätten. Im Uebrigen kamen sie immer darauf zurück, nochmals die Entscheidung des Kaisers anzurufen. Nach ihrem Weggang suchte der Kommissar, durch die Hartnäckigkeit der Juden erbittert, sie beim Rache anzuschwärzen und zu verdächtigen. Die Juden als böse Buben sollten allhier nicht savorisirt werden, man alimentire serpentem in Ai-emio; ein Jude habe ihm eine Sache zugemuthet und 400 Kronen versprochen, an der die Vornehmsten des Raths interessirt seien; aus seinem Schreiben ergebe sich, daß etliche sich in das Mansfeld'sche Kriegswesen eingelassen-) und demselben Thür und Thor zu öffnen sich angeboten; es sei auch noch viel anderes, was die Juden vorhätten, wodurch sie der Stadt noch viel zu schaffen machen würden; deshalb solle man ihnen weder Glauben schenken noch Vorschub leisten. Der Rath ließ sich durch diese grundlosen Verdächtigungen, deren Zweck zu klar vor Augen lag, nicht beirren. Er blieb bei seinem früheren Beschluß und ersuchte Wissenbach, weil sonderlich kein xerieulum in mors, sei, um Aufschub der Kommission^). Davon wollte dieser aber nichts wissen. Durch einen städtischen Notar ließ er in Gegenwart der Zeugen Arrest auf die ausstehenden Schulden der Juden legen. Diese beschwerten sich beim Rath hierüber und hoben das Verderbliche dieser Maßregel hervor; denn ihre eigene Insolvenz ziehe auch ihre christlichen Gläubiger in Mitleidenschast, ferner entstände dadurch beim Pöbel der Wahn, man brauche den Juden überhaupt nicht mehr die Schulden zu bezahlen, sondern könne mit ihnen ganz nach Gutdünken verfahren. Der Rath verschloß sich der Richtigkeit dieser Erwägungen nicht. Gestützt auf ein Gutachten der städtischen Advokaten ^) beschloß er, falls Wissenbach seine Maßregeln nicht zurücknähme, aus eigener Machtvollkommenheit die Schuldarreste zu kassiren, die Juden aber nicht schriftlich, sondern nur mündlich davon in Kenntniß zu setzen; würden diese später ') In der That hatten 1617 sich Frankfurt und Worms bereit erklärt, die ihnen von Kaiser Matthias aufgetragene Kommission, von den Inden im westlichen und südlichen Deutschland den Opferpfennig einzuziehen, zu übernehmen; Frankfurt allerdings nur mit der Bedingung, daß seine Inden davon eximirt würden. 2) S. S. 363 ff. 3) Bram. 1630. April 8. 4) s. Brgm. 1630, April 13 und 15.