Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 369 (sequence 33)
- Language
- German
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im dreißigjährigen Kriege. 369 und nachträglich vom Kaiser ratificirte Abkommen sich nur auf die verflossenen Zeiten beziehe. Zugleich ersuchte der uns bereits bekannte v. d. Birgden als Subkommissarius Wissenbachs den Rath, ihm ein Berzeichniß sämmtlicher in Frankfurt lebenden Juden zur besseren Einziehung des Opferpfennigs einzusenden ^). Da dieselben unter Berufung auf die getroffenen Vereinbarungen jede Zahlung verweigerten, so erließ Ferdinand II. auf den Bericht seines Kommissars hin ein scharfes Mandat an den Rath, er solle Wissenbach gegen die Juden, welche durch allerlei Ausflüchte ihre vertragsmäßig übernommenen Verpflichtungen zu eludiren beabsichtigten, assistiren. Als nun zwei Rathsdeputirte sich behufs weiterer Information zum Kommissar begaben, fuhr sie dieser barsch an, der Rath hätte das kaiserliche Mandat nicht erst den Juden mittheilen und deren Entschluß nicht abwarten sollen. Die Juden seien des Kaisers Kammerknechte und hätten als solche die Kronsteuer und den Opferpfennig zu entrichten. Andere Stände des Reichs hätten sich auch bereits gehorsam erwiesen; so hätten der Kurfürst von Trier, der Graf von Hanau für ihre Juden gutgesprochen, die von Worms und Speyer hätten sogar ihre Gebühr schon erlegt, nur der Frankfurter Rath mache solche Weitläufigkeiten. Aber auch ohne ihn werde er zur Exekution gegen die Juden schreiten. Schließlich warf er dem Rath vor, daß dieser vor Kurzem christliche Händler wegen gefälschter Seide bestraft habe, die jüdischen aber nicht. Die von ihnen noch einzuziehenden Strafgelder nehme er jetzt für den Kaiser in Anspruch. Als die Deputirten nun schüchtern einwandten, das kaiserliche Mandat erwähne einen Vertrag, von dem weder der Rath noch die Juden etwas wüßten, er möchte sich doch so lange gedulden, bis letztere ihm ihren Bericht eingeschickt hätten, fuhr er auf, er werde die Juden nicht würdigen, etwas von ihnen anzunehmen, man möge ihn gefälligst mit jüdischen Schriften verschonen. Inzwischen theilten die Juden dem Rath das Ergebnis der im April 1629 mit Wissenbach gepflogenen Unterhandlungen mit und beschuldigten Wissenbach, wichtige Bestimmungen in seinem Bericht an den Kaiser verschwiegen zu haben. Mit dem letzterwähnten Vertrag habe es aber folgende Bewandtniß. Die Kommissare hätten allerdings einen solchen aufgesetzt und durch Drohungen sie veranlassen wollen, ihn zu unterzeichnen, worauf sie aber nicht eingegangen wären. Jetzt beabsichtigten sie, Abgesandte nach Wien zur Richtigstellung der Thatsachen zu schicken. Die drohende Sprache Wissenbach's verfehlte aber diesmal ihre Wirkung auf den Rath. Seine Deputirten erklärten ihm, er sowie andere Stände des Reichs seien bei dieser Sache hochinteressirt; die Juden läugneten jeden Vertrag, er möge sich daher gedulden bis zu einer weiteren Entscheidung des Kaisers. Daraufhin erwiderte der Kommissar, der Kontrakt sei allerdings geschlossen worden, nur hätten ihn die Juden nicht unterzeichnet, daran dürfe man keinen Anstoß nehmen, denn es gezieme sich nicht, daß Juden als servi servoruni gewürdigt werden sollten, ihre Unterschrist neben die der Kaiserlichen Kommissarien, welche doch die Kaiserliche ') Brgm. 1630 Febr. 11.