Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 367 (sequence 31)
- Language
- German
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im dreißigjährigen Kriege. 367 werden sollte, dasselbe abzuwenden. Seiner Discretion bliebe es anheimgestellt, wieviel dabei zu spendiren und zu verehren sei. In einem besonderen Schreiben stellte der Rath dem Kaiser vor, daß die Stadt vor vielen hundert Jahren und zwar von Kaiser Conradins Zeiten her sehr viele unterschiedliche Freiheiten habe, welche von ihm alle sxeelaliter confirmirt seien. Sie hoffe, daß er, den sie stets als gerechten Herrscher kennen gelernt habe, ihr diese nicht schmälern, und alle diejenigen, welche diesen Punkt bei ihm angeregt hätten, zur Ruhe verweisen werde. Ein Bescheid von Wien ließ lange auf sich warten. Endlich erschien nach fast anderthalb Jahren, im Mai 1625, Freiherr von der Recke als kaiserlicher Kommissar. Dem Stadtschultheißen gegenüber äußerte er, man habe es übel am kaiserlichen Hofe aufgenommen, daß die Stadt noch immer nicht die Originalverpfändungsurkunde eingesandt habe, deren Einhändigung er nunmehr verlange. Nach langen Erwägungen und unter Protest ließ man ihn Einsicht in die Originalurkunde nehmen. Nach deren Durchsicht erklärte er, sie gestatte dem Kaiser ausdrücklich das Wiedereinlösungsrecht. Diese Absicht hege auch der Kaiser; er fordere jetzt vom Rath eine genaue Rechenschaftslegung über die Judeneinkünste seit dem Jahre 1356. Der Rath wandte sich direct an Ferdinand II. mit der Bitte, auf das Wiedereinlösungsrecht verzichten zu wollen, „da die reäemxtio nicht praetieakel sei und da sie gleich noch practizirt werden könne, dem Lseo mehr schaden als nützen werde". Ob man sich in Wien diesen Gründen nicht verschließen konnte, deren Gewicht durch ein bedeutendes Geldgeschenk der Juden an v. d. Recke sehr erhöht wurde, oder die dem Kaiser ergebene Stadt nicht verletzen wollte, ob man überhaupt ernstlich die Einlösung beabsichtigte oder sie nur als Mittel benutzte, die Stadt gefügiger zu machen, lassen wir dahingestellt. Von Zeit zu Zeit tauchte zwar immer von neuem die Einlösungsfrage auf 2), in der That aber verblieben die Juden der Stadt, und 1685 verzichtete Leopold I. feierlichst auf das Wiedereinlösungsrecht. Dagegen trat im Auftrag des Kaisers schon im nächsten Jahre (Juni 1626) der Postmeister Johann von den Birgden mit einer neuen Forderung an sie heran. Die jüdischen Vorsteher lud er zu sich und ermahnte sie, Ferdinand II., „als ihrem Kaiser und Schutzherrn allerunterthänigste und schuldigste Devotion zu erweisen und ihm zu allergehorsamsten Ehren eine ergiebige Summe Geldes freiwillig und mit den förderlichsten zusammenzutragen und richtig zu machen". Wie sehr nun auch die Vorsteher die So meldet der städtische Agent am Wiener Hofe 1626, daß man in Wien davon spräche, die Verpfändungsurkunde einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und besonders dabei in Erwägung zu ziehen, ob nicht die von der Stadt erhobenen Nutzungen den Pfandschillmg bei weitem überträfen (Untergew. L. 49). 1629 fragte die Hoskammer wieder wegen der Einlösung an. Angeregt wurde sie diesmal durch eines getauften Juden (Matthias Maximilian Norbertiri) Behauptung, der Stadt Frankfurt seien ursprünglich nur 22 Jndenhäuser um 22000 Gulden pfandweise versetzt worden, sie habe aber von mehr als etlichen 100 meistentheils von reichen Juden bewohnten Häusern den Zins u. s. w. erhoben, der doch eigentlich dem Kaiser zukäme. Diese Summe sollte nun von ihr zurückgefordert, sodann der Pfandschillmg entweder erhöht, oder die Iudensteuer von Ferdinand II. selbst eingezogen werden. (Untergew. 1. e.). 24*