Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 362 (sequence 26)
- Language
- German
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Z62 Kracauer: Beitrage zur Geschichte der Frankfurter Juden faßten Rathsbeschluß beigefügte Begründung, man habe die Juden so zu halten, daß sie sich als Sklaven und nicht als Herren fühlten. Und trotz alledem warfen die Bürger dem Rathe stets Parteilichkeit für die Juden vor und verlangten, er solle ihnen die wenigen noch gebliebenen Rechte rauben und ihnen alle Erwerbsquellen verschütten. Aber die Aerzte, die Geistlichensowie die Zünfte fanden mit ihren Forderungen kein Gehör. Der Rath ließ sich hierbei weniger von Gefühlen der Humanität leiten; er besorgte vielmehr, durch allzugroßen Druck auf die Juden schließlich dem Kaiser eine Handhabe zur Einmischung zu geben. Obgleich so die Juden aus allen Gebieten eingeengt waren, so kamen Uebertrilte zum Christenthum nur vereinzelt vor-). Der Rath verhielt sich auch sehr lau gegen die Konvertiten; höchstens unterstützte er sie für einige Zeit mit einem Almosen aus dem Almosenkasten. Dagegen wurden Rückfälle ins Judenthum 2) oder gar Uebertritte zu demselben mit äußerster Strenge geahndet. Die äußere Geschichte der Juden; ihr Verhältniß zu Kaiser und Reich. Der dreißigjährige Krieg brachte auch über die Juden Leiden aller Art, doch im Allgemeinen in einem viel geringeren Maße, als man es bei seiner langen Dauer und der Erbitterung und Verwilderung der streitenden Par- 1) Einmal sah sich der Rath sogar gend'thigt, den Geistlichen, die „etwas scharf gegen die Juden gepredigt und dabei der Obrigkeit---nicht vergessen", einen strengen Verweis zu erth'eilen (s. Brgm. 1633 Juli 2). 2) Von 1618—1649 ließen sich in Frankfurt 16 Juden taufen, darunter 7 einheimische. Die Taufen durften nur nach vorher eingeholter Erlaubniß des Rath es vom Predigerministerium vollzogen werden. (Siehe Brgm. der verschiedenen Jahre). 3) Ein getaufter Frankfurter Jude, welcher als Christ den Namen Johann Daniel Lichtenstein erhielt, wandte sich wieder dem väterlichen Glauben zu, war aber zuvor aus Frankfurt nach Polen geflohen. Einige Juden wurden beschuldigt, ihm bei der Flucht behilflich gewesen zu sein; durch die Foller sollten sie zu Geständnissen veranlaßt werden, doch retteten sie sich durch die Flucht und appellirten an das Kammergericht. Schließlich verurtheilte sie der Rath nur zu allerdings exorbitanten Geldstrafen und zwar Mosche zum Schwert zu 9000 Gld., Low zum weißen Löwen zu 3000 Gld. zc. (s. Rechenm. 1626 und Brgm. 1624 Juli 13 und 27). ^) Ein Frankfurter Bürger, seines Standes ein Maurer, wurde vom Predigerkollegium der Gotteslästerung und Hinneigung zum Judenthum beschuldigt. Er hatte nämlich behaupter, daß man nicht den Sonntag, sondern den Sabbath als Ruhetag seiern müsse, auch die Ehe mit einer Jüdin statthast erklärt. In den Verhören hatte er serner aus die Frage, ob er nicht meine, daß die Juden verdammt seien, lebhaft dagegen protestirt, da sie ebenfalls Menschen seien und so gut wie die Christen von Gott erschaffen. Der Rath ließ ihn hierauf foltern, um sich zu vergewissern, ob ihn die Juden seiner Religion hatten abtrünnig machen wollen, doch sprach sie der Angeklagte von jeder Schuld srei. Schließlich wurde er aus der Stadt verwiesen mit der Drohung, bei einer etwaiqen Rückkebr in dieselbe mit Ruthen ausgestrichen zu werden. Ve'rgl. Urjichtenb. 1618 S. 143, 144, 146, 149, 152, 155, 159 und Brgm. 1618 Juni 4, Juli 30, August 11 und 13.