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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 357

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 357 (sequence 21)
Language
German
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IRI
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im dreißigjährigen Kriege. 357 Wahl findet auf folgende Weise statt: In Gegenwart der alten Zwölfer und 4 oder 5 Rabbiner werden die Namen aller Gemeindemitglieder, die über 25 Jahre alt sind und mindestens 1VV0 Thaler im Vermögen haben, vom Vorsänger auf Zettel geschrieben und diese in eine Büchse geworfen. Die 20 zuerst herausgezogenen Zettel bezeichnen die Wahlmänner, die aber nicht mit einander verwandt sein dürfen. Nach erfolgter Vereidigung wählen diese dann durch Stimmenmehrheit die Zwölfer. Einstweilen sollten aber nur 6 neue Vorsteher gewählt werden; die übrigen 6 Stellen blieben den Mitgliedern des ehemaligen Vierzehnerkollegiums reservirt. Dieses ward durch das Loos in 2 Abtheilungen getheilt, die mit einander in der Bekleidung des Amtes alle 3 Jahre abwechselten. Damit hatten endlich die inneren Bewegungen ihren befriedigenden Abschluß gefunden, und der Friede zwischen der Gemeinde und ihren Vorstehern war für lange Zeit wiederhergestellt. Die Juden in rechtlicher Hinsicht und ihre sociale Lage in Frankfurt. Im Jahre 1349 trat eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der Frankfurter Juden ein: Am 25. Juni verpfändete Karl IV. der Stadt Frankfurt für 15200 S Heller „Leib und Gut sowohl derselbigen Juden, die jetzund zu Frankfurt sind, oder hernach dahin zu wohnen kommen, mit allen Nutzen, Gefällen und Diensten". Zugleich entsagte der Kaiser dem Recht, Steuern oder Dienste von ihnen zu fordern, außer einigen bei seiner Anwesenheit in Frankfurt zu leistenden Abgaben. Er gewährte ferner der Stadt das Recht, daß ihre Juden vor kein auswärtiges Gericht, sondern nur vor den Frankfurter Schofsenstuhl geladen werden sollten Zwar behielt er sich das Wiedereinlösungsrecht vor, doch haben weder er noch die späteren Kaiser je davon Gebrauch gemacht. Die Juden gingen somit aus dem Besitze des Kaisers in den der Stadt über. Sie unterschreiben sich von nun an in ihren Eingaben an den Rath als „seine elenden Unterthanen oder Hintersassen"; ihn selbst bezeichnen sie als ihren „gnädigen Herrn". Die Nachfolger Karls IV., besonders die ewig geldarmen Herrscher Sigismund und Friedrich III., kehrten sich wenig an die Verpfändungsurkunde; unter allen möglichen Vorwänden erpreßten sie von den Frankfurter Juden zum Theil beträchtliche Summen, trotz aller Proteste des Rathes. Aber auch die anderen Kaiser, wenngleich sie das Recht der Stadt auf die Juden anerkannten, beanspruchten immerhin noch 2 Steuern, die Kronsteuer und den güldnen Opferpfennig. Im 15. Jahrhundert machte der Rath ') Näheres hierüber bei Kriegk in Frks. Bürgerzwisten S. 419—421 und S- 405 ff.

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