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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 354

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 354 (sequence 18)
Language
German
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354 Kracauer: Beiträge zur Geschiche der Frankfurter Juden 2 Jahre dauern, 3) an Stelle der bisherigen Zehner sollten „Unparteiische" (d. h. nicht unter einander Verwandte) gewählt werden. Inzwischen suspendirte der Rath die Zehner, hob einige von ihnen gefällte Urtheile auf, untersagte aber ihren Gegnern, sie irgendwie zu beleidigen. Darauf legten die Kommissarien den Zehnern 71 Fragen vor, die sich auf die Art und Weise ihrer bisherigen Amtsführung und auf ihr Verhältniß zur Gemeinde bezogen. Die Zehner bekannten sich einer Überschreitung ihrer Befugnisse und eines Eingriffes in die obrigkeitlichen Rechte des Rathes nicht schuldig; sie wiesen auf die Stättigkeit hin, deren allerdings unbestimmte Ausdrücke ihrer Gerichtsbarkeit einen weiten Spielraum gestatteten. Dem Vorwurf, daß sie alle mit einander verwandt seien, begegneten sie mit der Bemerkung, daß dies im ganzen Reich und auch bis jetzt in Frankfurt gestattet gewesen wäre. Die längere Nichtbesetzung einer erledigten Stelle entschuldigten sie damit, daß sie ja dafür die Siebener zu den Berathungen hinzugezogen hätten. Gegen die Klausel des Kompromisses wandten sie ein, daß dieselbe sich nicht auf sie, sondern nur auf die Siebener bezöge. Endlich am 5. Februar 1622 rief der Rath, nachdem er ein Gutachten der Juristen eingeholt und sich auch einzelne Protokolle des Gemeindebuches in Übersetzung hatte vorlegen lassen, die Zehner zu sich, motivirte ausführlich die Ursache ihrer Suspension und fragte jeden einzelnen von ihnen, ob er freiwillig vom Amte zurücktreten oder erwarten wolle, was der Rath, auf den Bericht der Kommission hin, weiteres über ihn verhängen werde. Er drohte auch, die Klausel des Kompromisses zur Ausführung zur bringen, nach welcher sie bei fernerem Widerstände gegen die gesammte Gemeinde zur Zahlung von 6000 Dukaten verpflichtet seien. Nach langem Sträuben erklärten sich die Zehner bereit, vom Amte zurückzutreten. Der Rat wollte aber den Bogen nicht zu straff spannen. Er war überhaupt der Ansicht, „daß man bei dieser Sache behutsam und also zu verfahren habe, damit nicht dem Kaiser Hand einzuschlagen und wegen bewußter, der Juden Bewandtniß Eingriff zu thun, Ursache gegeben werde i) und zog die Gnade der Schärfe vor". So hob er das Zehner- und das Siebenerkollegium, da das Verhältniß beider zu einander zu vielen Mißdeutungen Anlaß gegeben hatte, auf und setzte dafür eine einzige Behörde ein, die „Vierzehner", die von nun ab als Vorsteher der Juden galten. Die 6 Aeltesten der Zehner sollten aber in dies Kollegium aufgenommen werden, — also nur die 4 zuletzt gewählten Zehner, über deren Wahl man in der Gemeinde am meisten ungehalten war, wurden kassirt^). Zur Besetzung der übrigen Stellen sollten von der Gemeinde 16 geeignete Personen den Rechenherren präsentirt werden, die dann 8 von ihnen auszuwählen hätten. Auch in Zukunft sollten bei jeder Vakanz 2 von der Gemeinde präsentirt werden, die Auswahl aber bei den Rechenherren stehen ^). 1) Rathschl. 1621 Nov. 29. 2) Doch sollten sie beim Absterben der alten 6 Zehner an deren Stelle treten. 3) Brgm. 1622 Febr. 15. Die Gemeinde bat vergebens um 10 neue Vorsteher (also im ganzen 16 Vorsteher), damit deren Stimmen gegen die der 6 alten

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