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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 353

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 353 (sequence 17)
Language
German
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im dreißigjährigen Kriege. 353 daß sie die ganze Judenschaft in „gleichsam eghptische Knechtschaft" bringen wolle 2). Nicht sowohl die Rücksicht hierauf und auf das kaiserliche Schreiben, als vielmehr die Ueberzeugung, „daß die Zehner über die ihnen durch die Stättigkeit eingeräumten Befugnisse weiter um sich gegriffen und sich anderer hohen Sachen, so allein der Obrigkeit gebühren, angemaßt", bestimmte den Rath zum energischen Einschreiten. Er ernannte eine Kommission von 6 Männern, welche die Berechtigung der Beschwerden untersuchen und die Zehner zur Verantwortung vorladen sollten. Die Kommission entfaltete eine sehr rührige Thätigkeit. Beide Parteien überliefen sie mit Supplikationen, in denen sie die Gegner auf das erbarmungsloseste mitnahmen und die schwersten Anklagen auf sie häuften. Die Zehner nennen die Kläger eine unruhige Rotte, die, von ihnen wegen Münzvergehungen u. s. w. bestraft, jetzt die Gelegenheit suchten, sich an ihnen zu rächen. Sie hätten gar keine Vollmacht, im Namen der ganzen Gemeinde zu sprechen, da kaum der sechste Theil hinter ihnen stände. „Ihre Rottirung und Aufwicklung erinnere deutlich an den „Fettmilch'schen Schlag". So suchten sie auch die Menge zu terrorisiren, daß sie sich ihnen anschlösse. Ihr liederlich aufgewickeltes Gesindel klebe täglich an die Thüren und Häuser Skarteken und Schmähworte des Inhalts, dieser oder jener werde nicht mehr lange Zehner bleiben; träten sie aber freiwillig vom Amt zurück, so wolle man sie mit Angriffen verschonen". In ihren sämmtlichen Verteidigungsschriften steiften sich die Zehner auf die Bestätigung ihrer Würde durch die kaiserlichen Kommissionen, den Kompromiß und die Stättigkeit, wobei man weder an ihrer Verwandtschaft unter einander, noch an der lebenslänglichen Dauer ihres Amtes Anstoß genommen hätte, und baten, sie in ihren althergebrachten Rechten gegen die frevelhaften Aufrührer zu beschützen. Diese dagegen, im Bewußtsein, den größeren Theil der Gemeinde zu vertreten, pochten auf die Klausel des Kompromisses, die sie dahin auslegten, daß die Zehner sich stets der Majorität der Gemeinde zu unterwerfen hätten und ersuchten deshalb den Rath um Gottes des Allerhöchsten willen, dessen die angemaßten Zehner bei allen ihren Handlungen vergäßen, diese gänzlich zu kassiren und der Judenschaft die fteie Wahl neuer Zehner zu gestatten. Um sich ein selbständiges Urteil zu bilden und zugleich die Wünsche und Klagen der Gemeinde aus ihrem eignen Munde kennen zu lernen, unterzog sich die Kommission der mühseligen Arbeit, nicht weniger als 212 Gemeindemitglieder vorzuladen und ihnen eine Reihe von Fragen vorzulegen. Da ergab sich nun, daß nur wenige alles beim alten lassen wollten; viele protestirten nur gegen die zuletzt gewählten 4 Zehner; die Majorität aber faßte ihre Wünsche in folgenden 3 Punkten zusammen: 1) Vater und Sohn dürften nicht zu gleicher Zeit im Vorstand sitzen, 2) das Amt der Zehner solle nicht mehr lebenslänglich, sondern nur ') s. auch Brgm. 1. e.

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