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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 339

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 339 (sequence 3)
Language
German
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im dreißigjährigen Kriege. 339 1640 1642 1644 1646 1648 25 Gld. 1 Schill. 6 Hell. 45 „ ^4 „ 8 „ 34 I 10 " 8 86 „ 21 „ 2 „ 7) Aufenthalts- und Beisassengeld (s. S. 136). Die Höhe desselben richtet sich nach dem Vermögen der Betreffenden und nach der Zeitdauer des Aufenthalts. So zahlt Golta, „eine fremde Jüdin", für einen Monat 4 Gld. 21 Schills); Löwen Weib von Bürgel für einen halben Monat nur 1 Gld. 15 Schill.; 2 Jüdinnen von Heddernheim für 3 Monate zusammen 4 Gld. 21 Schill. — 1623 zahlt Düffel Jüdin von Weissenau für dreiviertel Jahre 4() Gld.; 1625 Meyer von Niederhofheim für ein Jahr 12 Gld., für ein weiteres halbes Jahr hingegen 30 Gld. 1631 zahlt Mennle von Worms für ein Jahr 18 Md.; 1634 zahlen die Baumeister für 6 arme Juden an halbjährlichem Beisitzgeld 60 Gld., im selben Jahre außerdem noch für 28 Juden an halbjährlichem Beisitzgeld 750 Gld. u. s. w.-). 8) Neujahrgeschenke für die obersten Behörden. Sie bestanden in einigen Pfunden des besten Pfeffers und Ingwers. 9) Abgabe für die Aborte; sie betragen für jeden 2^ Gld. ^). Dazu kommen noch folgende Steuern, die erst im späteren Verlauf des Krieges eingeführt wurden: 10) Die Weinsteuer. Trotzdem die Stättigkeit (§ 48) ausdrücklich bestimmte, daß die Juden von einem jeden Fuder Wein, so sie verbrauchen--, es sei fremd oder Frankfurtisch Gewächs, zwen Gulden zur Niederlage und das Ungeld wie von alters her bezahlen sollen, so hören wir doch, daß sie bis 1628 von ihrem verzapften Wein kein Ungeld entrichtet hatten, da sie behaupteten, daß diese Abgabe unter dem Schutz- und Kappengeld mit inbegriffen sei ^). Da der Rath in dieser Befreiung eine einseitige Begünstigung der Juden sah, so beschloß er, auch von ihnen das Ungeld der vierten Maß zu fordern doch verstanden diese, sich von der Steuer noch eine Zeitlang frei zu halten. Erst von 1634 erscheint sie regelmäßig jedes Quartal in den Rechenmeisterbüchern und zwar zahlten die Juden 1) das Ungeld der vierten Maß 2) noch eine Abgabe „wegen der vier Heller" «). 1634 betrug die erste Abgabe 252 Gl. 9 Sch. 6 Hl., die zweite 79 Gl. 2 Sch. 4 Hl. 1635 „ „ 786 „ 9 „ 1 „ ., 91 „ 6 „ 1 „ 1636 „ „ 238 „ 14 „ 4 ., „ 51 „ 11 „ 4 „ 1637 „ „ 101 „ 3 „ 8 „ „ 29 „ 1 „ — ., t) Rechenmeist. 1621. 2) s. 1. e. 1634. 3) 1628 petitionirten die Juden vergebens um den Erlaß dieser Abgabe; f. Bram. 1628. 4) 1. e. 5) s. Rathschlag. 1628 Aug. 15. b) Was damit gemeint ist, ist mir unklar.

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