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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 340

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 340 (sequence 4)
Language
German
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340 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden Der Ertrag der Weinsteuer muß aber der Stadt zu gering gewesen sein; sie suchte sie zu erhöhen; schließlich zahlten die Juden seit 1638 jährlich eine Pauschalsumme von 400 Gulden. Nicht ohne Interesse ist es, damit das Ungeld der christlichen Weinzapfer zu vergleichen. Dasselbe betrug 1634 32856 Gld 1635 37513 „ 1636 28421 „ 1637 17129 „ 1639 15631 „ 1643 14963 „ 1648 16026 „ 11) Die Fleischsteuer. Sie wird erst 1628 in den Rechenmeisterbüchern erwähnt. Die Juden wollten statt der Abgabe von zwei Hellern pro Pfund eine Pauschalsumme, nämlich 50 Gulden monatlich geben; der Rath erhöhte sie auf das Doppelte. 1634 kehrte er aber zur ersten Forderung zurück; Oktober 1642 verlangte er sogar 4 Heller pro Pfund; 1643 mußten diejenigen, welche Ockfen für ihren eigenen Bedarf schlachteten, von jedem Gulden des Kaufgeldes einen Batzen geben. Das Fleischgeld brachte demnach ein: 1634 2254 Gld. 12 Sch. 4 H. 1636 2431 ., 17 ,. 7 „ 1638 2101 „ 7 „ 3 „ 1640 1723 „ 23 „ 3 „ 1642') 3487 .. 15 „ 7 „ Vom 18. X. 1643 bis 28. II. 1645: 3799 Gld. 20 Sch. — H., vom 3. I. 1646 bis 26. XII. 1646: 3670 Gld. 6 Sch. 8 H., außerdem noch für die zur Haushaltung geschlachteten Ochsen 179 Gld. 4 Sch. Vom 1. I. 1648 bis 1. I. 1649: 2945 Gld. 13 Sch. 6 H., resp. 232 Gld. 20 Sch. Ferner hatten die jüdischen Metzger noch Schätzgeld zu zahlen, dessen Höhe seit 1631 halbjährlich 10 Gulden betrug, seit 1640 aber 15 Gulden. Außerdem bestimmte die Stättigkeit daß die Juden dem Metzgerhandwerk für jeden geschlachteten Ochsen einen Albus und für jedes Rind oder jeden Stier 4 Heller zu entrichten hätten. 12) Außerordentlich drückend und hoch waren die durch die kriegerischen Zeiten verursachten Abgaben, als Soldaten-, Quartier- und Schanzengelder. Bereits 1620 beschloß der Rath, die Zahl der städtischen Söldner zu vermehren und, damit das Aerar möglichst verschont bleibe, die Steuer auf die geistlichen Klöster und auf die Juden zu schlagen^). Als letztere sich dagegen sträubten, drohte der Rath, die Synagogen zu schließen und die ') Bis zum 29. April 1643. -) s 87. 3) s. Brgm. 1620 Juni 20 und Rathschlagungsprotokoll vom 10. Juni und 8. August. 3 Sch. 8 H. 4 ., — „ 21 „ — „ 15 „ 7 „ 16 „ 8 „ 19 „ 8 ., 4 „ 4 .,

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