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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 334

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 334 (sequence 34)
Language
German
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ZZ4 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. frommer Redensarten umkleideten Maßregel zu Tage — solle niemand, der den Juden Geld schuldig sei, seine Schulden bezahlen, sondern die geschuldeten Summen sollten dem Bischof oder seinen Commissaren und Amtleuten entrichtet werden; der Rath aber solle alles Geld, Kleinodien, Schuldbriefe und andere Habe der Juden an sich nehmen und sie in sichere Hut legen zu weiterer Verfügung des Bischofs und seiner Commissare — das alles bei Strafe des Bannes für jeden Christen, der nicht binnen zwölf Tagen nach der Verkündigung dieses Erlasses Gehorsam erweise. Der ganze Erlaß beruht auf einer dreisten Anmaßung des Bischofs, dem in Wirklichkeit nicht die geringsten Rechte über die Rothenburger Juden zustanden, und er verstieß insbesondere gegen die Privilegien, welche Papst Martin V. und Kaiser Sigmund 1418 den deutschen Juden verbrieft hattenDas scheint denn auch der Bischof selbst empfunden zu haben: am 18. Mai richtet er gemeinsam mit seinen Verbündeten von Bamberg und Brandenburg ein Schreiben an die Stadt, das auf einem ganz anderen Standpunkt steht. Die Fürsten zeigen dem Rath an, daß nach den Maßregeln, welche sie um ihres Seelenheils und gemeinsamen Nutzens ihrer Unterthanen willen gegen ihre Juden getroffen hätten, etliche derselben sich nach Rothenburg oder anderen Städten geflüchtet, andere aber einen Theil ihres Gutes bei den Rothenburger Juden in Sicherheit gebracht hätten, und sie ersuchen den Rath ihnen jene und dieses ausfolgen zu lassen. Johann von Würzburg fügt dann für seine Person noch eine Art von Entschuldigung wegen der geistlichen Gebote, die er an die Stadt habe ergehen lassen, hinzu; er habe dieselben nur erlassen, um den von den Juden ausgehenden Schäden entgegen zu wirken, aber in keinem Unwillen und in keiner anderen Meinung und er getraue sich, die Stadt werde es auch nicht anders aufnehmen. Doch der Rath war entschlossen einem solchen Eingriff in seine wohlverbrieften Rechte unter keinen Umständen sich zu fügen. Schon vor Empfang des gemeinsamen Schreibens vom 18. Mai protestirt er in einem höflichen, aber energischen Briefe vom 17. Mai an den Bischof gegen dessen Zumuthungen. Er erklärt, daß nach Laut seiner zuletzt noch von König Sigmund bestätigten Privilegien die Juden in der Stadt ihm vom Reich empfohlen seien, und er sei durch Eid und Ehre verbunden diese Privilegien zu handhaben und zu behalten. Darum bittet er den Bischof von seinen Forderungen abzustehen und verlangt eventuell einen Aufschub seines geistlichen Processes, um die Sache vor den König zu bringen. Der Bischof antwortet am 20. Mai ausweichend: die Privilegien, durch welche ihm die Juden in seiner Diöcese verschrieben seien, seien älter als diejenigen der Stadt; er sei bereit vor den Kurfürsten mit ihnen darüber zum Austrag zu kommen. Da er nichts von ihnen verlange, was gegen ihren Eid verstoße — denn es sei redlich und ehrlich, die Juden anzuhalten, daß sie Wucher und unehrliche Gewerbe ließen — so sei ein langer Aufschub nicht nöthig; eine kurze Frist aber wollte er gern gewähren. Allein der Rath verharrt in einem Brief vom 23. Mai ledig- ') S. in dieser Zeitschrift III, 8.

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