Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 333 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259333-2264235--1293-2264279- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. ZZZ In diesem Jahre hatten die Bischöfe von Bamberg und Würzburg mit den Markgrasen Friedrich und Johann von Brandenburg einen Vertrag geschlossen, bei dem es auf eine großartige gemeinsame Judenplünderung abgesehen war Sie hatten vereinbart, sämmtliche Juden beiderlei Geschlechts in ihren Gebieten an einem bestimmten Tage gefangen setzen und ihre Habe mit Beschlag belegen zu lassen, die Gefangenen dann nur gegen ein hohes Lösegeld freizugeben und die Beute so zu theilen, daß die beiden Bischöfe zwei Drittel und die Markgrafen ein Drittel derselben empfingen. Es ist nicht unsere Aufgabe hier zu verfolgen, in wieweit dies Project in den Territorien der Bischöfe und Markgrafen ausgeführt worden ist; uns interessirt hier nur der kecke Versuch des Bischofs Johann von Würzburg, die Beute dadurch zu vergrößern, daß er auch die Rothenburger Juden dem gleichen Geschick unterwarft). Am 10. Mai 1422 theilte er dem Rothenburger Rath mit, er habe um des schädlichen Unglaubens willen, der sich in etlichen Landen erhoben und leider sehr ausgebreitet habe, und um des Wuchers der Juden willen, der Land und Leute beschwere, zu Lob und Ehren des allmächtigen Gottes beschlossen, die Judenschast aus allen seinen Landen und Fürstenthümern zu vertreiben. Da ihm nun durch Verleihung von Kaiser und Reich alle in seinem Bisthum angesessenen Juden verschrieben seien, fordere er den Rath auf, alle Juden in seiner Stadt mit sammt ihrer Habe gefangen zu setzen und dafür zu sorgen, daß sie nicht entweichen und daß ihre Habe nicht verthan oder verrückt werde. Die wohlweisen Herren von Rothenburg werden nicht wenig erstaunt gewesen sein, so mit einem Male den werthvollen und einträglichen Besitz des Judenregals, dessen sie sich seit zwei Menschenaltern erfreuten, unter Berufung auf unerfindliche kaiserliche Privilegien in Frage gestellt zu sehen und sie sandten sofort eine Botschaft nach Würzburg, um gegen die Anmuthung des Bischofs Einspruch zu erheben. Aber während die Boten noch in Würzburg waren, wurde dem Rothenburger Stadtpfarrer ein bischöfliches Mandat vom 11. Mai behändigt, das unmittelbar in die Rechte des Stadtregiments eingriff. Binnen sechs Tagen nach Empfang des Mandats, so gebot der Bischof, sollte der Pfarrer die städtischen Behörden von der Kanzel herab mahnen, daß sie nicht fürder litten und gestatteten, daß etliche der häßlichen Juden in ihrer Stadt oder dem ihnen unterworfenen Gebiet den allerunziemlichsten Wucher, der in der Schrift des alten und neuen Bundes verboten sei, heimlich oder öffentlich trieben. Des ferneren solle der Rath die Juden nöthigen, „daß sie ein Zeichen oder Schild von rothem Tuch oder einer anderen Farbe, eine Spanne lang und breit , vor der Brust stetiglich trügen, damit sie also an dem Habit oder Zeichen sichtbarlich von den Christen unterschieden und erkannt werden möchten". Ferner solle nicht gestattet werden, daß irgend jemand einem Juden Haus oder Wohnung gebe oder bei einem Juden um Lohn diene. Endlich — nun erst kommt der eigentliche Zweck der mit einer Wolke ') Vgl. Heffner, Gesch. der Juden in Franken (Nürnberg 1855) S. 21. 2) Das folgende nach den in unserem Bande f. 95 ff. enthaltenen Acten. Außer den Schreiben an die Stadt sind uns auch die Concepte mehrerer Schreiben des Rothenburger Raths an den Bischof erhalten. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. III. 22