Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 331 (sequence 31)
- Language
- German
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Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. ZZ1 angenommen wurde ^) — damit dieser die Fehde mit vier anderen Schiedsrichtern, zwei von jeder Seite, auf einem Tage zu Dünkelsbühl schlichte. Allein obwohl die Räthe beider Städte und ihre Judenschaften sich an Rath und Judenschaft zu Frankfurt gewandt hatten, um Joseph zur Annahme des Schiedsrichteramtes zu bewegen, war es bereits am 13. November in Nürnberg sehr zweifelhaft, ob dieser sich der Sache annehmen wolle 2), und am 18. war es sicher, daß er dazu nicht bereit sei. Nun beschuldigten Mendel und die Rothenburger ihre Nürnberger Gegner, sie hätten es verschuldet, daß Joseph den Auftrag abgelehnt habe, sie seien deshalb der vereinbarten Pön verfallen und Mendel sei bereit das aus dem Tage zu Dünkelsbühl zu beweisen. Allein wie der Rothenburger Rath der seinigen, so nahmen sich auch die Nürnberger ihrer Juden an und erklärten am 18. Nov., da diese ihre Schuldigkeit gethan und Joseph um die Annahme des Schiedsrichteramtes ersucht hätten, so könne von Zahlung der Conventionalstrafe keine Rede sein; auch wollten sie ihre Juden unter keinen Umständen deswegen nach Dünkelsbühl schicken, während sie bereit seien, dieselben dorthin zu senden, wenn man in Glimpf und Bescheidenheit die Sache anderweit auszutragen versuchen wolle. Die Rothenburger haben trotzdem offenbar an die doua üäes der Nürnberger nicht geglaubt; ihr Rath wandte sich nach Frankfurt und bat Joseph von Miltenberg darüber zu vernehmen. Der hat nun zwar, wie der Frankfurter Rath am 27. November ^) seinen Rothenburger Eidgenossen erwidert, bekannt, daß er von beiden Seiten gebeten worden sei, sich der Sache zum rechten anzunehmen, aber den Wunsch, er möge die Briefe, die er darüber von beiden Seiten erhalten habe, bei dem Frankfurter Rath hinterlegen, hat er abgelehnt, indem er erklärte, daß ihm das mit Nichten bequemlich sei, und daß er damit unbeladen zu sein wünsche. Dabei haben sich dann aber die Rothenburger nicht beruhigt, sondern wie wir aus einem weiteren Nürnberger Schreiben vom 4. Mai 1384 erfahren, haben sie die Sache vor den schwäbischen Bund gebracht und dessen Intervention angerufen, weil Meister Mendel in Nürnberg kein „Judenrecht" erhalten könne. Die Nürnberger berichten nun dem Bunde, sie hätten ihre Juden, nachdem der früher gesprochene Schiedsspruch nicht zu Stande gekommen sei, bewogen, sich einem neuen Schiedsgericht zu unterwerfen, das aus je zwei von beiden Seiten zu erwählenden Christen und einem vom Bunde zu bestellenden Obmann bestehen solle. Wenn nun aber Mendel die Nürnberger Juden weiter beschuldige, sie hätten ihn bei dem Rath ihrer Stadt verrathen, so seien sie des unschuldig, worüber ihnen der Rath Brief und Siegel gegeben habe, und in dieser Sache könne er auch keine schiedsrichterliche Entscheidung zulassen, sondern nur in dem Streit zwischen den Juden beider Städte. 1) Vgl. Neustadt in dieser Zeitschrift I, 190 ff. H Ein Bries Josephs an die Nürnberger Juden, deren Abschrist der Nürnberger Rath als Beilage seines Briefes vom 13. Nov. nach Rothenburg schickt, ist leider nicht erhalten. 2)?6ria tsrcia ante Xatnarme virMi8. Ohne Jahr, aber unzweifelhaft hierhergehörig, obwohl in unserem Band mit der falschen Rückennotiz 1400 versehen und deshalb vor f. 32 eingeheftet.