Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 30)
- Language
- German
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330 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. Nach 1414 hat der Rath von Rothenburg, soviel sich aus den uns vorliegenden Dokumenten ergiebt, seine Juden nicht mehr zu ungewöhnlicher und ungebührlicher Schätzung gezwungen. Zwar haben wir noch einmal aus dem Jahre 1427 eine Urkunde des Juden Levi vom Stein, der eine Zeit lang in Rothenburg in Gefangenschaft gelegen hatte, und als er aus derselben entlassen wurde, Urfehde schwören mußte: allein der Grund seiner Verhaftung war nicht wie 1401 und 1419 eine Gelderpressung, vielmehr war er in Haft gerathen, wie er selbst bekennt „nmk Lacken willen, äie Lek an Znweln äsm Mäen äoseldLt (in Rothenburg) . . ssetan, dessanssen unä sein ^eip on 86in6n willen unä bissen mit et^as seiner da.de, äie sie im a^82AetraA6n kette, kez^ naekt unä de^ nedel a^82 äer stat kan lassen füren UQä empfremäen^. Die schwere Leibesstrafe, die Levi vom Stein deshalb verwirkt hatte, hat der Rath auf Bitte des Ritters Hans von Rosenberg und der Juden Selkmann von Mergentheim und Mehr von Suthfeld sowie der gesammten Judenschaft zu Rothenburg in eine Geldstrafe verwandelt, was Levi in jener Urkunde nimmermehr ahnden und rächen zu wollen feierlich gelobt 2). Und so führt uns dies Dokument denn schon dazu über zu fragen, wie denn der Rath sonst seine Verpflichtung, die Juden zu schirmen und zu schützen erfüllt habe. Daß er dieser Verpflichtung nicht uneingedenk gewesen ist, dafür liegen uns in der That mehrere -Beweise vor. So als unter König Wenzel ein heftiger Streit zwischen dem Rothenburger Rabbiner Meister Mendel von Pappenheim und einigen Nürnberger Juden Vsac von Eichach und Feyfelin schwebt, dessen Ursache wir nicht kennen. Ueber diesen Streit hat sich eine längere Correspondenz zwischen den betheiligten Städten erhalten^), aus der wir das wichtigste hier mittheilen dürfen. Am 15. September 1383 schreibt der Nürnberger Rath an den von Rothenburg, die von Meister Mendel gebannten Juden seien gern bereit, dessen Wunsche „ein slekts Mäenreekt" in Nürnberg zu nehmen, nachzukommen; sie hätten sich bereit erklärt tausend Gulden zu hinterlegen, Meister Mendel solle dasselbe thun, und welcher Theil in dem Streit unterliege, dessen tausend Gulden sollten seiner Stadt verfallen sein. Nun möge Mendel nach Nürnberg kommen; der Rath gebe ihm zu diesem BeHufe freies Geleit von sich und zu sich bis zum nächsten St. Gallentag (16. Oktober). Der Herausforderung scheint Mendel entsprochen zu haben; aus späteren Nürnberger Briefen vom 13. und 18. November erfahren wir, daß beide Theile den Frankfurter Juden Joseph von Miltenberg zum Obmann eines Schiedsgerichts erwählt haben — das ist vielleicht schon ein Zeugnis für die hervorragende Stellung der Frankfurter Judenschaft in früherer Zeit als bisher 1) Or. auf f. 108. Am Bug drei Einschnitte für die Siegler: Hans von Rosemverg, Ulrich von Scharensteten und Gernot von Henningen. Siegel ab. Hebräische Unterschriften des Ausstellers und der Fürbitter auf dem Buge. 2) F. 16 ff. unseres Bandes. Leider sind nur die Briefe an den Rothenburger Rath erhalten; vielleicht werden die von demselben abgesandten sich noch in Nürnberg und Frankfurt auffinden lassen. 3) Der Vergleich ist durch die Vermittlung von Frankfurter und Rothenburger Bürgern abgeschlossen, wie der unten zu erwähnende Brief vom 4. Mai 1384 uns belehrt.